Die Situation

In der Schweiz steigen die Fälle von Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 wieder an. 78 aktive Infektionen verzeichnete der Kanton Aargau am 15. Juli, 28 meldete der Kanton Basel-Stadt am 14. Juli. Auffällig: Basel-Stadt wies vergangene Woche darauf hin, dass die Infizierten mit einem durchschnittlichen Alter von 41 Jahren (Stand 10. Juli) eher jüngere Personen sind, als bei den früheren Fällen. Es falle außerdem auf, dass sich einige neu positiv getestete Personen direkt in Spitalpflege begeben müssen, wie das Gesundheitsdepartement informierte.

Die Risiken

In Bars, Clubs und Discotheken – das zeigten Fälle in einigen Kantonen – ist das Ansteckungsrisiko besonders groß. So weist unter anderem der Kanton Basel-Stadt darauf hin:“Die Science Task Force empfiehlt, in der jetzigen Phase großen Menschenansammlungen ein besonderes Augenmerk zu schenken, um lokale Ausbrüche zu verhindern.“

Die Ausweispflicht

Eine Ausweispflicht für Bar- und Clubbesuche wurde bereits Anfang Juli beispielsweise in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau eingeführt. Hintergrund: Da zahlreiche Besucher Fantasienamen angegeben hatten, war die Ermittlung der Kontaktpersonen von Infizierten praktisch unmöglich.

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Der nächste Schritt: Begrenzung der Besucherzahlen

In den Kantonen Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn hat der Regierungsrat nun eine weitere Schutzmaßnahme beschlossen, die vor allem die Gastronomie- und Clubszene betrifft, und seit Ende vergangener Woche gilt: Maximal 100 Menschen dürfen bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen zusammenkommen, wo weder die Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmaßnahmen wie Masken oder Abgrenzungen zur Anwendung kommen, sondern lediglich das Erfassen von Kontaktdaten vorgesehen ist. Bei mehr als 300 Gästen müssen Sektoren, also räumlich getrennte Gästebereiche, mit maximal 100 Personen gebildet werden. Bisher lag diese Grenze bei 300 Personen.

Zur Begründung heißt es in einer Basler Mitteilung, dass „Contact Tracing in Folge von Restaurationsbesuchen und Veranstaltungen aus mehreren Gründen anspruchsvoll ist bei einer Personenanzahl von rund 300, die sich anstecken können.“

Maßnahmen im Kanton Schaffhausen

Auch der Kanton Schaffhausen reagiert auf die Risiken in der Partyszene mit einer kantonalen Verfügung: Bar-, Pub- und Clubbetriebe sind verpflichtet, bei den Gästen vor deren Einlass Name, Vorname, Postleitzahl, Wohnort, Handynummer, E-Mail-Adresse und nach Möglichkeit die Zeit des Eintritts und des Austritts in das Lokal zu erheben und in elektronischer Form abzulegen.

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Seit 10. Juli müssen Bars und Clubs auch hier die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten ihrer Gäste anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. Laut Kantonsmitteilung gilt dies in Lokalen „in denen nur für einen Teil der Gäste Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen und die Konsumation zumindest teilweise stehend erfolgt oder in welchen eine Tanzmöglichkeit besteht. Nicht betroffen von dieser Maßnahme sind Restaurationsbetriebe mit nur wenigen Stehplätzen.“

Die im Kanton Schaffhausen gelegenen Bars und Clubs werden zudem verpflichtet, bis Freitag, 10. Juli, mindestens eine Ansprechperson anzugeben, die auf Verlangen die Besucherlisten innerhalb von zwei Stunden übermitteln kann.

Über die Kosequenzen bei Nichteinhaltung schreibt der Kanton: „Bei Nichtbefolgen der angeordneten Maßnahmen werden diese zwangsweise durchgesetzt, nötigenfalls mit Hilfe der Polizei. Bei fortgesetzter Missachtung kann der Betrieb geschlossen werden.“

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