Die Meldung schockierte die Schweiz: Trotz positiven Corona-Tests und verordneter Selbstisolation habe eine Person am 27. Juni an einer Party im solothurnischen Grenchen teilgenommen, meldete der Kanton Solothurn am 3. Juli. 280 Partygänger mussten daraufhin in Quarantäne, von ihnen wurde später eine Person positiv auf das Coronavirus getestet – wobei unklar ist, ob diese sich bei der Party ansteckte.

Der Kanton erstattete eine Anzeige gegen die von Schweizer Medien als „Superspreader“ bezeichnete Person, die gegen die Quarantäneauflagen verstoßen hatte. Ihr droht eine Buße von bis zu 10.000 Schweizer Franken.

Wenige Tage nach dem Vorfall vermeldete die Schweizer Boulevardzeitung Blick, dass es sich bei der Superspreaderin um eine 21-Jährige aus Grenchen handle und veröffentlichte ein Foto der jungen Frau mit Augenbalken. Daraufhin entlud sich in den Sozialen Medien eine Welle der Wut über die vermeintlich Schuldige.

Corona-Infizierte wehrt sich gegen Anschuldigungen

Jetzt hat sich die junge Frau selbst zu Wort gemeldet, wie mehrere Schweizer Medien berichten. In einem Schreiben ihres Anwalts streitet sie jegliche Schuld ab. „Meine Mandantin und deren Familie weisen den Vorwurf, dass sie die Ansteckung von zahlreichen Personen in Kauf genommen hat, klar zurück“, wird der Anwalt der 21-Jährigen zitiert. Schuld sei vielmehr eine behördliche Auskunft.

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Laut anwaltlichem Schreiben nahm die Frau am 16. Juni erste Corona-Symptome wahr und ließ sich sechs Tage später auf das Coronavirus testen. Nach dem positiven Befund habe ihr Arzt die ersten Symptome auf den 21. Juni datiert und die Behörden verhängten für die Frau eine Quarantäne bis zum 1. Juli.

Als die 21-Jährige keine Symptome mehr hatte, habe sie sich bei der Contact-Tracing-Stelle des Kantons gemeldet und gesagt, die ersten Symptome seien bereits am 16. Juni aufgetreten. Eine Kantonsmitarbeiterin habe ihr daraufhin mitgeteilt, die Quarantänefrist laufe zehn Tage, nachdem die ersten Symptome aufgetreten seien, ab, sprich bereits am 26. Juni.

Nur deshalb, so der Anwalt der jungen Frau, habe seine Mandantin angenommen, sie könne am 27. Juni an einer Party teilnehmen. Die Vorwürfe gegen sie seien daher haltlos. Doch was stimmt? Der Kanton Solothurn teilte laut Schweizer Rundfunk SRF mit, die Vorgänge des Falls würden abgeklärt.

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