Wem ist das nicht schon mal passiert? Da läuft man die Straße entlang und entdeckt einen Fünf-Euro-Schein auf dem Gehweg. Spektakulärer dagegen fällt dagegen der Geld-Fund auf dem Gelände neben dem Rheinschloss in Waldshut-Tiengen aus: Dort sind bei Arbeiten rund 10.000 Euro aufgetaucht.

Rheinschloss-Investor Bruno Stärk hat selbst nur von dem spektakulären Fall gehört, schreibt er. „Ein Planungsbüro hat mit der Kartierung des Rheinschlosses angefangen. Die Person, die das Umweltgutachten anleitet, hat dann mit ihrem Biologen eine größere Menge Bargeld auf dem Grundstück gefunden und dieses der Polizei übergeben.“

Die Polizei verweist weiter auf die Fundbehörde

Die Nachfrage bei der Polizei ergibt: „Das gefundene Bargeld wurde der Stadt Waldshut-Tiengen übergeben. Die polizeiliche Ermittlungen ergaben keinerlei Hinweise darauf, dass das Geld auf eine Straftat zurückzuführen ist“, schreibt Polizeisprecher Mathias Albicker.

Das Rheinschloss Waldshut.
Das Rheinschloss Waldshut. | Bild: Talenta, Nico

Jacqueline Scheuch von der Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen bestätigt die Aussage: „Das aufgefundene und bei der Landespolizei abgegebene Geld ist zwischenzeitlich an die Stadt Waldshut-Tiengen als Fundbehörde übergeben worden. Es handelt sich um Geldscheine, die über einen längeren Zeitraum der Witterung ausgesetzt waren, sodass sie teilweise sehr in Mitleidenschaft gezogen wurden.“

Genauer Wert muss noch ermittelt werden

Weil die Scheine teilweise stark beschädigt seien, habe die Stadt den gefundenen Betrag der Deutschen Bundesbank zugesandt. Diese ermittle nun den genauen Wert. „Vorläufig lässt sich der Fund nur grob auf einen Betrag zwischen 8000 und 10.000 Euro eingrenzen“, so Scheuch.

Die Beamten der Landespolizei finden die Geldscheine zwischen verwesendem Laub verstreut auf dem Gelände vor.
Die Beamten der Landespolizei finden die Geldscheine zwischen verwesendem Laub verstreut auf dem Gelände vor. | Bild: Landespolizei

Weil unbekannt sei, von wem das Geld stammen könnte, behandle die Stadt den vollen Betrag nun als Fundsache. Aber was bedeutet das genau?

Jacqueline Scheuch weiß: „Fundsachen stehen nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit dem Finder zu. Während der Wartezeit wird das Geld durch die Fundbehörde verwahrt.“

Hätte es der Finder das Geld nicht einfach einstecken können?

Wer jetzt meint, der Finder hätte das Geld einfach behalten können, sollte aufpassen: Beträge über zehn Euro müssen der Fundbehörde, sprich der Gemeinde, oder der Landespolizei gemeldet werden. „Ansonsten macht man sich wegen Unterschlagung strafbar. Es macht auch keinen Unterschied, in wessen Eigentum das Grundstück des Fundortes steht“, erklärt Scheuch.

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Noch mehr aufsehenerregende Funde

Es ist übrigens nicht der erste spektakuläre Fund in der Region. Erinnern Sie sich noch an das Klingnauer Gold?

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