Bei seinem Einsatz gegen Brennelement-Lieferungen aus Deutschland an das Schweizer Atomkraftwerk Leibstadt gegenüber Waldshut hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Verband sei zu Einsprüchen gegen die Exportgenehmigungen nicht berechtigt, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Jetzt sieht der BUND die Politik gefordert, solche Ausfuhren künftig zu unterbinden.

Deutschland hat den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, doch nach wie vor beliefert ein Unternehmen aus der Bundesrepublik schweizerische Kernkraftwerke, darunter die Anlage in Leibstadt, mit Brennelementen. Das passt nicht zusammen, meint der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wiederholt hat die in Lingen/Niedersachsen ansässige Firma ANF, die zum französischen Atomkonzern Framatome gehört, Brennelemente für den schweizerischen Reaktor hergestellt. Die jeweiligen Exporte wurden genehmigt durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Als im September 2020 neuerliche Transporte nach Leibstadt bewilligt wurden, legte der BUND beim BAFA Widerspruch dagegen ein. Der Umweltschutzverband berief sich dabei auf das deutsche Atomgesetz. Diesem zufolge seien solche Exporte nur dann zulässig, wenn „die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie oder die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden“.

So argumentiert der BUND

Argumentation des BUND: „Durch das störanfällige Atomkraftwerk an der deutschen Grenze“ seien „Leben und die Gesundheit der Menschen in Baden-Württemberg bedroht“. Die Betreiber der schweizerischen Reaktoren haben solche Kritik wiederholt zurückgewiesen und erklärt, dass ihre Anlagen stets dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechend nachgerüstet würden.

Gegen den Einspruch hatte die Lieferfirma sich zur Wehr gesetzt und beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, wonach die Exportgenehmigung sofort vollziehbar sei. Dem hat das Gericht nun stattgegeben. Die Frage, ob von dem Reaktor eine Gefahr ausgehe, wurde dabei allerdings nicht geprüft.

Das Gericht stellte lediglich fest, dass der Einspruch des BUND nicht zulässig sei: Die deutsche Rechtsordnung sehe im Hinblick auf atomrechtliche Exportgenehmigungen kein Verbandsklagerecht vor, heißt es in einer Medienmitteilung des Verwaltungsgerichts. Auch die drei Privatpersonen aus Baden-Württemberg, die ebenfalls gegen die jüngste Exportgenehmigung Einspruch eingelegt hatten, seien dazu nicht berechtigt.

Enttäuschung beim BUND

„Das Gericht ist unserer Argumentation nicht gefolgt“, bedauert Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg, in einer Medienmitteilung. „Die Folge ist nun, dass in diesem sensiblen Bereich des gesellschaftlichen Lebens, nämlich dem Atomrecht, eine Behördenentscheidung ergehen darf, die von niemandem juristisch angefochten werden kann – egal wie fehlerhaft sie auch ist.“

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Der BUND sieht nun die Politik gefordert und verweist darauf, dass Deutschland die sogenannte Aarhus-Konvention von 2001 nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt habe. Es handele sich dabei um ein internationales „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“.

Der Pakt sei von allen EU Ländern ratifiziert worden. Die BUND-Landesgeschäftsführerin: „Wir sind enttäuscht über den Gerichtsbeschluss, sehen ihn aber auch als deutlichen Auftrag an die kommende Bundesregierung, Völkerrecht endlich vollständig in nationales Recht umzusetzen.“

BUND erwägt weitere Schritte

Innerhalb von zwei Wochen kann gegen den Beschluss, der am 12. Februar erging, Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. Der BUND teilte mit, er werde „sich in den kommenden Tagen beraten und weitere Schritte erwägen“.

Die im September 2020 genehmigten jüngsten Exporte nach Leibstadt konnten ohnehin nicht mehr verhindert werden. Die Brennstäbe sind bereits am 14. und 28. Dezember und damit vor dem Gerichtsbeschluss angeliefert worden. Dies hatte nicht nur beim BUND, sondern auch beim Bundesumweltministerium Kritik ausgelöst.

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