Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Personal in Alten- und Krankeneinrichtungen führt bisher nicht zur befürchteten Kündigungswelle gegen oder durch das Pflegepersonal. Das berichtete die Gesundheits-Dezernentin des Landratsamts, Corinna Schweizer, dem Sozialausschuss des Kreistags in öffentlicher Sitzung. Bei den meisten Betroffenen, die sich bisher nicht impfen ließen, wird noch geprüft, ob die Kreisbehörde ein Bußgeld verhängt.

Einige fallen nicht unter die Impfpflicht

Von 443 Personen, deren Corona-Impfstatus die Kreisbehörde nachgeht, haben 221 die Anhörung hinter sich, 163 Einzelfallprüfungen laufen noch. Ein Teil hat sich mittlerweile impfen lassen. Bei anderen stellte sich heraus, dass sie gar nicht unter die Impfpflicht fallen, weil sie nicht im unmittelbaren Kontakt mit Gefährdeten arbeiten.

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Acht Bußgeldverfahren wurden wieder eingestellt. Vieles ist noch in der Schwebe, es gab auch einzelne Kündigungen, es wurde aber „nicht die große Anzahl, die erwartet wurde“, erfuhr Rosemarie Hartmann (Grüne) auf Anfrage.

Noch kein Ausbruch der aktuellen Variante

Bei der aktuellen Entwicklung, so Schweizer, liegt der Landkreis Waldshut ganz im bundesweiten Trend steigender Zahlen. Da viele Infizierte ihren privaten Befund nicht überprüfen lassen und sich auch nicht bei der Corona-Behörde melden, gehe man von einer hohen Dunkelziffer der Übertragung aus. Erfreulich sei, dass es bisher im Kreis noch keinen Ausbruch der aktuellen Variante in einem Pflegeheim gebe.

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