Seit dem 16. März gilt sie für alle Mitarbeiter in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen: die Impfpflicht. Zum Stichtag wurden rund 37.000 Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen ohne Impfnachweis registriert. Im Anschluss
Impfpflicht
Kein einziges Betretungsverbot: Warum die Impfpflicht für Pflegekräfte in der Region kaum Folgen hat
Seit März gilt die Impfpflicht für medizinisches Personal. Eine Bilanz drei Monate später zeigt: In Baden-Württemberg gehen die Landkreise unterschiedlich damit um – das gilt auch für die rund 5000 Fälle in der Region.
