Gibt es ein Recht auf Sonne? Moralisch gesehen sicher. Aber auch juristisch? Diese Frage wollte vor mehr als 25 Jahren Dogerns damaliger Bürgermeister Karl-Heinz Wehrle vor Gericht klären lassen. Denn die Dampffahne aus dem Kühlturm des Atomkraftwerks im Schweizer Nachbarort Leibstadt hüllt Dogern weit länger in Schatten, als den Einwohnern lieb ist. Das vom Dorfbürgermeister angemahnte Recht wurde über Deutschland hinaus bekannt durch Berichte im Fernsehen, dem „Spiegel“ und sogar im "Time-Magazin".

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Zum Prozess kam es jedoch nicht. Der damalige Landrat Bernhard Wütz sah keine Chance, die Nachteile durch den Schattenwurf einzuklagen und empfahl Dogern eine außergerichtliche Einigung. Der Deal kam zustande und bestand aus einer fünfstelligen Spende des Atomkraftwerks. Da aber witterten die BUND-Regionalverbände Unheil durch die „Macht des Geldes der Atomlobby“.

BUND kritisiert Spende

Damit würden kommunal- und kreispolitische Entscheidungen auf deutscher Seite zugunsten der schweizerischen Atomanlagen am Hochrhein beeinflusst, hieß es in einem Flugblatt. In dem ferner behauptet wurde, der Kreis Waldshut hätte fünf Jahre lang jährlich 100 000 DM vom Atomkraftwerk als Entschädigung erhalten, weitere 300 000 DM seien an Dogern geflossen, für den Bau eines Altenheims.

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„Der Landkreis hat keinen Pfennig gesehen“, wies der Landrat Anfang April 1994 den BUND-Vorwurf als falsch zurück und erklärte, was tatsächlich geschehen war: Die angesprochenen 500 000 DM waren kein Geld für den Kreis, sondern einmalige Spende des AKW an die durch den Kühlturmschatten beeinträchtigten Kommunen Dogern, Albbruck und Waldshut-Tiengen.

Schattengeld für Dogern, Albbruck und Waldshut-Tiengen

300 000 DM Schatten-Geld gingen an das am stärksten betroffene Dogern, das damit den Altersheimbau förderte, die restlichen 200 000 DM wurden zwischen Albbruck und Waldshut-Tiengen aufgeteilt. Das einzige Geld vom Kraftwerk an den Landkreis ist der Kostenersatz für Aufbau und Unterhaltung der Alarmleitungen, über die das Atomkraftwerk das Landratsamt, die Polizei und das Regierungspräsidium bei Störfällen informiert. Damals waren das monatlich 4700 Mark.

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