„Heilpraktiker dürfen keine Corona-Behandlung anbieten – dennoch wirbt eine Heilpraktikerin vom Hochrhein zuerst damit, macht aber dann einen Rückzieher“: So lautete der Titel eines jüngst erschienen Artikels auf SÜDKURIER Online. In den folgenden Tagen meldeten sich daraufhin immer wieder Heilpraktiker aus der Region, die sich deutlich vom beschriebenen Vorgehen ihrer Berufskollegin distanzieren. So sei es „ein Unding, dass diese Frau solche Infos an Patienten schickt. Sie gefährdet einerseits die Patienten und andererseits den Ruf aller Heilpraktiker“, ist beispielsweise in einer der Zuschriften zu lesen.
Verunsicherung
Auch mehrere Patienten sind besorgt, ob die fragwürdigen E-Mails womöglich aus ihrer Heilpraktikerpraxis stammen könnten. Neben dem Lob für die Berichterstattung wird in einigen Zuschriften daher auch der Wunsch formuliert, den Namen dieser „Heilpraktikerin vom Hochrhein„ zu erfahren.
Die Sorge, nun unter Generalverdacht zu stehen, teilen alle Heilpraktiker, die sich gemeldet haben: „Wir Heilpraktiker haben in den letzten Jahren immer wieder um unser Image zu kämpfen. Solche Aktionen von den ‚schwarzen Schafen‘, die sich in meinem Berufsstand aufhalten, machen es den professionellen Therapeuten noch schwerer.“
Eine Heilpraktikerin weißt darauf hin, dass ihr Instagram-Name „heilpraktikerin_hochrhein“ lautet und dass aufgrund dieser Tatsache ohne Nennung des Namens oder des Praxisortes womöglich ein falscher Zusammenhang hergestellt werden könnte. Da die Heilpraktikerin von sich aus auf ihr unzulässiges Corona-Angebot hingewiesen hatte, „wird es für sie ja kein Problem sein, sich in aller Öffentlichkeit zu zeigen und meinetwegen sich nochmals zu entschuldigen“, heißt es in einer anderen Zuschrift.
Diese von Berufskollegen geforderte, persönliche Erklärung sowie eine öffentliche Entschuldigung lehnt die betroffene Heilpraktikerin gegenüber dem SÜDKURIER ausdrücklich ab. Die Redaktion geht davon aus, dass sie ihre Patienten selbst informiert hat. Da überdies nach bisherigem Wissen keinem Patienten ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, gibt es derzeit keinen Grund, den Namen der Heilpraktikerin öffentlich zu machen.
Wie Patienten dennoch Gewissheit bekommen
Wer selbst in Behandlung bei einer Heilpraktikerin am Hochrhein ist und nun misstrauisch geworden ist oder wissen will, ob die jeweils gewählte Praxis die gesetzlichen Standards im Umgang mit Corona einhält, sollte dort selbst nachfragen.