Der neue Beschluss bedeutet bedeutet: Selbst Geimpfte oder Genesene müssen sich vor dem Training mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen. Noch am Wochenende hat die Regierung Ausnahmen nachgeschoben. Ausgenommen seien bereits „Geboosterte“, sprich dreimal Geimpfte, Menschen die nach ihrer zweiten Impfung trotzdem mit Corona infiziert waren und zweimal Geimpfte, deren zweite Impfung noch nicht länger als sechs Monate her ist. Aber was halten die Vereine von der neuen Regel?

Rolf-Dieter Loss, Vorsitzender des Tischtennis Clubs Tiengen, erklärt die Situation: „Noch ist unklar, ob wir den Trainingsbetrieb bei uns aufrechterhalten können. Die Mitgliederanzahl im Training nimmt seit geraumer Zeit stetig ab.“

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Er rechne damit, dass jetzt, wegen der zusätzlichen Testpflicht vor dem Training, wieder ein paar mehr Tischtennis-Spieler pausieren werden. „Ich denke, dass sich nur wenige extra für das Training testen lassen. Aber jetzt warten wir erstmal ab. Diese Woche ist das erste Training mit der neuen Regel. Ich bin auf jeden Fall froh, dass wir überhaupt noch trainieren dürfen“, hält der Vorsitzende fest.

Der VfB Waldshut hat da etwas mehr Glück mit der neuen Regel. „Wir sind momentan in der Winterpause“, erklärt Viktor Kargados, stellvertretender Vorsitzender des Vereins. Die ersten Fußballspiele in der neuen Saison seien für März angesetzt worden. „Aktuell ist geplant, den Trainingsbetrieb zur Vorbereitung auf die Spiele Mitte Januar wieder aufzunehmen. Wir hoffen, dass sich die Lage bis dahin wieder etwas beruhigt hat.“

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Momentan könne man nicht mehr machen als abzuwarten. Trotzdem: Schon vor dem neuen Beschluss habe der Verein mit der 2G-Plus-Regel zu kämpfen gehabt: „Für unsere Besucher an den Fußballspielen galt diese Regel schon länger. Dadurch hatten wir dann teilweise mehr Menschen, die vor dem Zaun dem Spiel zugeschaut haben, als Besucher auf den Zuschauerbänken direkt neben dem Feld“, so Kargados.

Blasmusik schon länger mit 2G-Plus

Für Musikvereine gilt die 2G-Plus-Regel schon länger als für Sportvereine: „Im Training galt während der Alarmstufe zwei im November zunächst noch die 2G-Regel. Beim Probenbetrieb der Breitenkultur, wie etwa bei Chören und der Blasmusik, in den Alarmstufen eins und zwei dagegen die 2G-Plus-Regel“, erklärt Ralph Albrecht, Ordnungsamtsleiter in Waldshut.

Grund dafür sei die „Aerosolbelastung“ gewesen. Die Landesregierung habe deshalb schon zu Beginn der Alarmstufe zwei auch gegenüber immunisierten Personen für infektiologisch besonders gefährliche Situationen, wie etwa dem Musizieren, Maßnahmen ergreifen müssen.

Wie die Proben unter diesen Bedingungen ablaufen und was die Vereinsmitglieder davon halten, dazu wollten die Verantwortlichen der Stadtmusik Waldshut keine Angaben machen. Thomas Dörflinger, Vorsitzender der Stadtmusik Tiengen, sagt dagegen: „Wir haben uns extra ein größeres Probelokal organisiert. Trotzdem müssen unsere Proben momentan ausfallen.“

Die Musiker würden zwar gerne proben, aktuell sei das allerdings nicht möglich. Das Problem sei, dass der Stadtmusik Tiengen die bestellten Antigen-Schnelltests nicht geliefert würden. Immerhin: Dörflinger ist froh, dass sie bereits im Herbst beschlossen hätten, keine Konzerte zu planen. „Sonst hätten wie sie jetzt wahrscheinlich wieder absagen müssen.“

Dachverband macht Hoffnung

Felix Schreiner, Präsident des Blasmusikverbands Hochrhein, ergänzt: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind strengere Maßnahmen richtig, denn es geht nach wie vor um den Lebens- und Gesundheitsschutz sowie die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems.“ Die Einführung der 2G-Plus-Regel komme dennoch nun einem Teillockdown in der Amateurmusik und der Kultur gleich. „Zum Teil sagen jetzt Vereine auch ihre Proben ab“, sagt Schreiner.

Einen Lichtblick gibt es dennoch. Der Dachverband der Amateurmusik, der Bundesmusikverband, habe ein Verfahren entwickelt, um Chöre und Orchester im Amateurbereich mit kostenlosen Schnelltests zu versorgen. „Das ist eine gute Grundlage, damit unsere Vereine weiterhin proben können und der Gesundheitsschutz gewährleistet wird.“

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