Die Gläubigen haben die Wahl: In der Seelsorgeeinheit St. Wendelinus Hotzenwald wollen 15 Bewerber in den Pfarrgemeinderat
15 Kandidaten bewerben sich in der Seelsorgeeinheit St. Wendelinus Hotzenwald auf zwölf Sitze im Pfarrgemeinderat. Die Gläubigen können bis zum 5. April online ihre Stimme abgeben.
Dieses Bild ist vor Ausbruch der Corona-Pandemie und des Kontaktverbots entstanden und zeigt einige der Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl im Hotzenwald (von links): Hans-Jürgen Thoma, Barbara Dannenberger, Christine Quednow, Nicole Malzacher, Markus Huber, Wahlausschussleiter Peter Keck, Johannes Schneider, Wendelin Baumgartner und Steffen Mutter.
| Bild: Peter Koch
von Peter Koch
15 Kandidaten bewerben sich in der römisch-katholischen Seelsorgeeinheit St. Wendelinus Hotzenwald um einen der zwölf Sitze im Pfarrgemeinderat. Das ist eine Besonderheit, denn in nur 13 Prozent der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg gibt es mehr Bewerber als zu vergebende Sitze. Die Hotzenwälder Katholiken haben also eine echte Wahl.
Wie in der gesamten Erzdiözese Freiburg wählen die Gemeindemitglieder bis zum 5. April. Die Wahl sollte eigentlich bereits am 22. März abgehalten werden, wurde aber wegen der Corona-Pandemie verschoben. Es wird auch keine Stimmabgabe in Wahllokalen möglich sein, nur Online- und Briefwahl sind vorgesehen.
Wahl als erhöhtes Ansteckungsrisiko
„Das Geschehen im Zusammenhang einer Präsenzwahl bedeutet nicht nur ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für die Wählenden, sondern auch in besonderer Weise für die – aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Erkrankungen zu besonders gefährdeten Gruppen gehörenden Mitglieder – von Wahlvorständen“, begründet das Erzbistum Freiburg diese Lösung.
Das Erzbistum sieht es für nicht leistbar an, dass für die Wahllokale ausreichend Schutzmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt werden können. Im Einklang der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu öffentlichen Veranstaltungen hat die Bistumsleitung auch Wahlpartys oder vergleichbarer Veranstaltungen untersagt.
Neue Herausforderungen warten
In seiner fünfjährigen Amtszeit hat der Pfarrgemeinderat die Aufgabe, zentrale pastorale Ziele zu entwickeln und deren Umsetzung und Finanzierung zu ermöglichen. Ein wichtiges Thema, dass seine Schatten schon vorauswirft, ist das Pastoral 2030. Die Erzdiözese Freiburg steht hier vor grundlegenden strukturellen Veränderungen, die sicherlich mit vielen schmerzhaften Standortentscheidungen für die Gläubigen verbunden sein werden. Aus den bisher 1050 Pfarrgemeinden, die bereits jetzt schon zu 224 Seelsorgeeinheiten zusammengefasst wurden, sollen dann 40 Pfarreien werden. Auch hier kommt Arbeit auf die Pfarrgemeinderäte zu, wie soll Kirche auch zukünftig in der Nähe erlebbar sein und was sind die damit verbundenen Herausforderungen.
Die Wahlberechtigten haben zwölf Stimmen, also eine Stimme für jeden zu vergebenden Ratssitz. Dabei dürfen sie jedem Kandidaten nur eine Stimme geben. Die Online-Wahl läuft bereits seit 8. März. Die Online-Zugangsdaten und das Passwort wurde den Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen postalisch zugestellt. Die Frist für die Online-Wahl wurde verlängert bis zum 3. April. Briefwahlunterlagen erhält man nur auf Antrag. Die Anträge sind über das örtliche Pfarrbüro an den Wahlvorstand zu richten, was noch bis 1. April möglich ist. Die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen wurde bis zum 5. April, 12 Uhr verlängert.
Das sind die Kandidaten
Weitere Informationen gibt es beim Wahlausschuss-Vorsitzenden Peter Keck, Telefon 07754/76 41, per E-Mail (keckp@aol.com) sowie im Internet (www.wendelinus-hw.de).