Die aktuelle Corona-Krise bringt ständig neue Entwicklungen mit sich. Eine Planung über den Tag hinaus ist daher schwer möglich. Das bekommen aktuell insbesondere die Bäckereien in der Region zu spüren: Galt bis zum Mittwoch noch die Maßgabe, dass sie aufgrund der Lockerung der Ladenöffnungszeiten auch am Ostersonntag ihre Pforten öffnen dürfen, so wurde dies am Donnerstag, 9. April, kurzfristig gekippt.

Gemäß der jüngsten Regelung des Landes heißt es: „Bäckereien und Konditoreien dürfen am Karfreitag für drei Stunden aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes geöffnet sein. Am Ostersonntag sind sie geschlossen.“

Viele Bäcker wie etwa Gerhard Muffler, Inhaber der Bäckerei Hahn, trifft diese Neuregelung in letzter Minute völlig auf dem falschen Fuß, wie er unserer Zeitung berichtet. Die Lockerung des eigentlich geltenden Öffnungsverbots am Ostersonntag, sei von der Landesregierung damit begründet worden, dass „die Versorgung aufrecht erhalten und das Einkaufsverhalten am Wochenende entzerrt“ werden solle, so Muffler. Alles nachvollziehbare Gründe, an denen er sich auch bei der Vorbereitung orientiert und die er auch entsprechend kommuniziert habe.

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Um so bitterer nun die Kehrtwende. Mehr noch: Im Falle einer Zuwiderhandlung müsse er mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu 5000 Euro rechnen, schildert Muffler.

Immerhin: Am Ostermontag dürfen die Bäcker, Stand Karfreitag, ihre Geschäfte öffnen. Es ist laut Landesregierung „eine Öffnung für drei Stunden aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes und zusätzlich von 12 bis 18 aufgrund der Corona-Verordnung möglich“. Ob das so bleibt, ist jedoch abhängig von der weiteren Entwicklung.

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