Im Landkreis Waldshut gelten an diesem Wochenende, Samstag und Sonntag, 24. und 25. April, keine Ausgangbeschränkungen. Der Hintergrund: Mit den bundeseinheitlichen Regeln gelten die Ausgangsbeschränkungen der bisherigen Landes-Notbremse ab sofort nicht mehr. Die Landesregierung hat die bisherigen Landesregelungen ohne Übergangsfristen abgeschafft. Die Bundesnotbremse tritt im Kreis Waldshut erst am Montag, 26. April, 0 Uhr in Kraft, wie das Landratsamt am Samstag mitteilt.

Warum greift die Bundesnotbremse erst am Montag, 26. April?

Weil die 7-Tage-Inzidenz am 21. April unter 100 lag (93,0), greift die Bundesnotbremse erst am 26. April. Vom 22. bis 24. April lag die 7-Tage-Inzdienz im Landkreis Waldshut wieder über der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (22. April: 111,7, 23. April: 107,6 und 24. April: 109,4). Maßgeblich sind laut Landratsamt die Zahlen des RKI. Die aktuell geltende Notbremse im Kreis Waldshut ist seit Dienstag, 12. April, in Kraft.

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Zur aktuellen Entwicklungen schreibt das Landratsamt am Samstag, 24. April: „Die häufigen, oftmals für Verwirrung sorgenden Änderungen der letzten Wochen und die damit einhergehenden Unklarheiten und Unsicherheiten bedauern wir sehr. Daher begrüßen wir, dass nun bundeseinheitliche Regelungen und Voraussetzungen für verschärfte Maßnahmen getroffen wurden, auf die sich alle entsprechend einstellen können.“

Das ändert sich durch die neue Corona-Verordnung

Die aktuellen Regelungen haben auch Auswirkungen auf den Landkreis Lörrach. Dort wurde die Notbremse außer Kraft gesetzt, weil die 7-Tage-Inzidenz in der vergangenen Woche einen Tag über der 100er-Marke lag. Was dort nun gilt, lesen Sie hier.

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