Den meisten Grundstücksbesitzern ist inzwischen Post vom Finanzamt ins Haus geflattert. Im Zuge der Grundsteuerreform werden alle Grundstückswerte neu berechnet. Eigentümer sind verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 verschiedene Angaben an das Finantamt zu übermitteln. Wir erklären Ihnen, welche dies sind und wo Sie diese herbekommen.
1. Wo steht der Bodenrichtwert?
„Es sind nur wenige Angaben erforderlich“, teilt die Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen mit. Für die sogenannte Feststellungserklärung des Grundvermögens (Grundsteuer B) werden die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert benötigt. Beides ist seit dem 1. Juli 2022 im online unter www.grundsteuer-bw.de zu finden.
Um das eigene Grundstück zu finden, muss in eine Suchmaske die Adresse oder die Nummer des Flurstücks eingegeben werden. „Einen Grundbuchauszug oder andere Unterlagen braucht es für die Feststellungserklärung nicht“, betont die Stadt.
2. Wo können die Daten übermittelt werden?
Die neue Grundsteuer sollte im Idealfall über das digitale Steuererklärungsportal „Elster“ abgewickelt werden. Die Registrierung erfolgt online unter www.elster.de.. „Wer sich die Meldung im Internet nicht zutraut, kann Verwandte oder Freunde, die online-affin sind, um Hilfe bitten“, empfiehlt die Stadtverwaltung. Papierformulare gebe es im Ausnahmefall auf Nachfrage beim Finanzamt ebenfalls.
3. Welche Daten werden dabei benötigt?
Wer sich mit seinen Zugangsdaten, die zuvor beim Finanzamt angefordert werden müssen, auf dem Elster-Portal eingeloggt hat, muss folgende Informationen noch angeben: Aktenzeichen (geht aus dem Anschreiben hervor), persönliche Steueridentifikationsnummer (Einkommensteuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung), Gemarkung, Nummer des Flurstücks, Gesamtfläche, Nutzungsart und Bodenrichtwert, jeweils ersichtlich unter www.gutachterausschuesse-bw.de.
4. Welche Rolle hat der Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss für den östlichen Landkreis hat der Stadtverwaltung zufolge mit Hochdruck in den vergangenen Monaten dafür gesorgt, dass die Bodenrichtwerte den Eigentümern flächendeckend digital zur Verfügung gestellt werden konnten.
Dies betrifft die Bürger der Städte Waldshut-Tiengen, Bonndorf und Stühlingen sowie der beteiligten Gemeinden Dettighofen, Eggingen, Grafenhausen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Ühlingen-Birkendorf und Wutach. „Dies war insgesamt eine Mammutleistung des gesamten Teams und aller Beteiligten“, schreibt die Stadt Waldshut-Tiengen. Dafür seien insgesamt 1641 Bodenrichtwertzonen aufgeteilt auf Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete neu angelegt worden.
5. Wohin können sich Bürger bei Fragen wenden?
Bei Fragen steht der Gutachterausschuss telefonisch (07741/833-798) oder per E-Mail (gga@waldshut-tiengen.de) zur Verfügung. Ergänzende Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Waldshut-Tiengen unter dem Reiter „Hinweis Grundsteuerreform“.