Neben den bereits bekannten Hygieneregeln sollen in Betrieben nun auch Corona-Tests helfen, die Pandemie und das Infektionsgeschehen einzudämmen. Vorerst sind Corona-Tests in Unternehmen nicht verpflichtend. Stattdessen gibt es eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, wie die Wirtschaftsregion Südwest mitteilt. Bislang gab es bei Unternehmen in der Region zwar viel Interesse, zum Teil allerdings noch erhebliche Unsicherheiten, wie jüngst im Rahmen eines Pressegesprächs mit Vertretern der Kammern und Unternehmern deutlich wurde.

Appell der Landräte

Die Landräte aus Lörrach und Waldshut, Marion Dammann und Martin Kistler, appellieren nun an die Unternehmen diese Selbstverpflichtung als Chance wahrzunehmen und ihren Beschäftigten Schnell- und Selbsttests anzubieten. Landrätin Dammann begründet: „Wir befinden uns in einer kritischen Phase der Pandemie, und wir beobachten zunehmend Infektionen auch in Unternehmen.“ Hier gelte es nun, den steigenden Fallzahlen gemeinsam zu begegnen, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und so letztlich die Menschen und die Unternehmen zu schützen. Landrat Kistler fügt hinzu: „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wir müssen alle an einem Strang ziehen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der Testangebote, die in den Landkreise Lörrach und Waldshut geschaffen wurden.“

Welche Tests sind in Unternehmen möglich?

Die Selbsttestung das einfachste Testverfahren dar. Die Selbsttests können von den Angestellten, unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, selbst durchgeführt werden. Über das Ergebnis von Selbsttests erhalten die Beschäftigten kein Testzeugnis, dafür gibt es keine besonderen Regeln oder Dokumentationspflichten. „Positiv mittels Selbsttest getestete Personen müssen sich unverzüglich mittels PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen. Zudem müssen sich die Person selbst sowie alle haushaltsangehörigen Personen unverzüglich nach Kenntnisnahme eines positiven Selbsttests-, PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben“, heißt es in der Mitteilung.

Die sogenannten PoC-Antigen-Schnelltests dürfen dagegen nur durch medizinisches oder geeignetes geschultes Personal durchgeführt werden. Nach diesem Schnelltest erhalten die Getesteten ein Zeugnis, aus dem unter anderem hervor geht, wer von wem wann und mit welchem Ergebnis getestet wurde. Erhältlich sind die Tests beispielsweise bei Haus- und Facharztpraxen, Corona-Schwerpunktpraxen, Apotheken, Testzentren der Städte und Gemeinden, sowie auch Testzentren sonstiger Anbieter. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wenn Unternehmen selbst zu Testzentren werden

Seit dem 12. März 2021 ist es in Baden-Württemberg möglich, dass auch Unternehmen sogenannte „Bürgertest“ anbieten können. Allerdings sind hierbei Auflagen zu beachten: Zum einen muss die Schnelltestung im Rahmen eines „Bürgertests“ beim zuständigen Gesundheitsamt sowie bei der jeweiligen Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Zum anderen ist die Anzahl aller durchgeführten Testungen 1x pro Woche an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Aus der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg geht auch hervor, dass eine Verpflichtung zur namentlichen Meldung positiver Testergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt besteht und die Testkapazitäten öffentlich zugänglich sein müssen. Wie auch bei den freiwilligen Schnelltest muss eine ordnungsgemäße Durchführung hinsichtlich der Testumgebung als auch der Qualifikation des Testpersonals gewährleistet sein. Großer Vorteil, insbesondere für mittlere und größere Unternehmen: Nach einer Anmeldung bei der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können Schnelltest über das Online-Portal der KVBW abgerechnet werden.

Für Grenzgänger und Grenzpendler aus Frankreich stehen laut Informationen der Wirtschaftregion Südwest zusätzliche Testkapazitäten bereit. So stelle die IHK Hochrhein-Bodensee wie auch die beiden Handwerkskammern in Freiburg und Konstanz zusätzliche kostenlose Testkits für Unternehmen mit Grenzgängern zur Verfügung. Diese können bei den jeweiligen Kammern abgerufen werden.

Auch die Wirtschaftsregion Südwest aktualisiere fortlaufend ihr Informationsangebot unter www.wsw.eu/coronavirus.html und zeige in einer Übersichtskarte die in den Landkreisen Lörrach und Waldshut gemeldeten Anlaufstellen. Die beiden Landräte rufen alle Unternehmen in den Landkreisen Lörrach und Waldshut auf, sich an den Testungen zu beteiligen: „Zahlreiche Firmen führen bereits Testungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Bitte helfen Sie mit, Arbeitsplätze zu sicheren Orten zu machen, indem Sie Ihren Angestellten Selbsttests oder Schnelltests anbieten, es ist ein unverzichtbarer Baustein im Kampf gegen das Virus.“

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