Ab Samstag, 15. Mai, kommt es im Landkreis Lörrach zu weiteren Lockerungen. Hintergrund ist die neue Corona-Verordnung des Landes, die am Donnerstag, 3. Mai, veröffentlicht wurde und weitere Öffnungsschritte in Baden-Württemberg regelt.
Da im Landkreis Lörrach derzeit die Bundesnotbremse nicht greift, gelten ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1:
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen, dürfen öffnen
- Die Außen- und Innengastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen
- Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen sind wieder geöffnet
- Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien sind mit bis zu 100 Teilnehmenden erlaubt.
- Spitzen- oder Profisportveranstaltungen können im Freien abgehalten werden
- Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen öffnen – ebenso Archive und Bibliotheken.
- Zoologische und botanische Gärten dürfen ihren Außen- und Innenbereich öffnen.
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von zehn Schülern unterrichten
- Kleinere Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) sind für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen wieder geöffnet.
- Sportanlagen dürfen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen wieder öffnen.
- Auch die Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen dürfen wieder öffnen.
Diese Regeln gelten bei den Besuchen
Die Lage ist aber fragil
Das Landratsamt Lörrach weist aber auch auf das aktuelle Infektiongeschehen hin. Am Donnerstag wurden 68 Neuinfektionen gemeldet und das RKI weist für den Landkreis am Freitag einen Inzidenzwert von 106 aus.
Das Landratsamt macht deutlich: „Hält dieser Trend an und überschreitet die Inzidenz an drei Tagen in Folge (inklusive Sonn- und Feiertagen) die kritische Marke von 100, tritt nach dem Infektionsschutzgesetz die Bundesnotbremse dann ab dem übernächsten Tag wieder in Kraft.“ In diesem Fall müssten die oben genannten Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden.
Mehr Infos zur neuen Corona-Verordnung und den Öffnungsschritten gibt es hier.