• Zuständigkeiten: Nach dem Grundgesetz und dem Luftverkehrsgesetz liege die Zuständigkeit für die Flüge von und zum Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet ausschließlich beim Bund, erklärt das Stuttgarter Verkehrsministerium. Der Bund nehme die Aufgabe unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wahr.
  • Staatsvertrag: Der Fluglärm-Staatsvertrag von 2012 wurde von der Schweiz, nicht aber von Deutschland ratifiziert. Die Schweiz lehnte Nachverhandlungen zum Staatsvertrag ab, zeigte sich 2013 aber bereit, offene Fragen zu klären und gegebenenfalls auch für beide Seiten völkerrechtsverbindlich zu klären. Die Landesregierung war seither an keinen weiteren Gesprächen des Bundes mit der Schweiz beteiligt und habe auch keine Kenntnis, ob der Bund solche Gespräche geführt habe oder führt, so das Landesministerium. "Unabhängig davon setzt sich die Landesregierung seit Jahren sowohl gegenüber dem Bund als auch in ihren Kontakten mit der Schweiz dafür ein, dass die Flugverkehrsbelastung Südbadens möglichst einvernehmlich reduziert wird", heißt es wörtlich.
  • Transparenz: Die Landesregierung bedauert die mangelhafte Transparenz der Pläne für den Flughafen Zürich. Mangels Zuständigkeit für diesen Flughafen könne sie selbst nicht für die gebotene Transparenz sorgen, heißt es aus dem Ministerium.
  • Klage: Der Fluglärmstreit geht in eine neue Runde. Die drei Landräte Martin Kistler (Waldshut), Sven Hinterseh und Frank Hämmerle setzen zum einen auf zwei Mediatoren, um den seit Jahrzehnten schwelenden Fluglärm-Streit mit der Schweiz beizulegen. Gleichzeitig klagen sie nun gemeinsam mit der Gemeinde Hohentengen gegen die jüngste Teilgenehmigung für den Flughafen Zürich. Die Verwaltungsbeschwerde reichten sie beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein. Rechtsanwalt Marco Nunez (Hamburg) sieht offenbar eine Verletzung des Völkerrechts. Die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Flugverkehrsbelastung könne nur dann befriedet werden, wenn ein neuer Staatsvertrag zustande komme, der die Region spürbar entlastet, erklärt das Landratsamt. Paketlösungen mit der Einbindung des Baus neuer Rheinbrücken kommen für den Landkreis nicht in Frage. "Jedes Problem in unseren Beziehungen zur Schweiz muss für sich gelöst werden", heißt es weiter.
  • Begrenzung: Nach Informationen dieser Zeitung, wird der Fluglärm auch den Schweizer Bürgern offenbar zu viel. Die eidgenössische Aufsichtsbehörde für den Flugverkehr, das Bazl, kündigte jedenfalls eine Begrenzung der Starts und Landungen am Zürcher Flughafen in den Nachtstunden zwischen 22 und 24 Uhr an auf den heutigen Stand. Nach dem jüngsten Bericht der Flughafenbetreiberin Zürich Flughafen AG mit Stand 2016 sei es in dem genannten Zeitraum „zu erheblichen Überschreitungen“. Grund hierfür sei die große Zahl von Verspätungen im Flugverkehr. Ob diese Ankündigung positive Auswirkungen auf Menschen in Südbadens hat, lässt sich derzeit kaum vorhersagen.