Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Bad Säckingen und dem Landkreis Waldshut ist amtlich: Als Schlusspunkt der intensiven Verhandlungen und nach Absegnung des Vertragswerks durch die zuständigen Gremien Gemeinderat Bad Säckingen und Kreistag fand nun der notarielle Beurkundungstermin zum Erbbaurechtsvertrag statt. Das geht aus einer Mitteilung des Landkreises hervor.

Mit diesem Vertrag, der Ergebnis monatelanger kontroverser und intensiver Verhandlungen ist, ist nun die Grundlage für den geplanten Gesundheitscampus Bad Säckingen geschaffen worden.

Es kann bald losgehen: Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesundheitscampus' im ehemaligen Krankenhaus Bad Säckingen sind geschaffen.
Es kann bald losgehen: Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesundheitscampus' im ehemaligen Krankenhaus Bad Säckingen sind geschaffen. | Bild: Archiv

Alles steht in den Startlöchern

Die Stadt Bad Säckingen hat jetzt die Chance, das medizinische Versorgungskonzept in die Tat umzusetzen, mit dem das ehemalige Krankenhaus mit neuem Leben gefüllt werden soll. Geplant ist ein Zentrum für ambulante medizinische Versorgung, sowie ein geriatrischer Schwerpunkt. Es ist eine enge Kooperation mit dem Krankenhaus in Waldshut vorgesehen.

Konkret erhält die Stadt auch Zugriff auf das 55 Hektar große Umland, das reichlich Erweiterungspotential bietet. Im Gegenzug muss ein jährlicher Pachtzins in Höhe von 62000 Euro an den Landkreis entrichtet werden.

Der Landkreis Waldshut bietet auch weiterhin seine Unterstützung an, etwa wenn es um Verhandlungen mit Land und Bund geht, heißt es in der Mitteilung. Ziel aller Beteiligten wird es sein, durch enge Kooperation, eine hochwertige, sektorenübergreifende und ganzheitliche, aber vor allem zukunftsfähige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Waldshut zu sichern.

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