Die Kinderrutsche vor dem McDonald's-Restaurant am westlichen Ortseingang von Bad Säckingen ist ein einziger Trümmerhaufen und noch immer ein stummer Zeuge jenes Unfalls, der am Wochenende in einer Tragödie hätte enden können.

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Mit sehr wahrscheinlich stark überhöhter Geschwindigkeit und betrunken knallte ein 27 Jahre alter Mann mit seinem hochmotorisiertem Wagen auf die Terrasse des Schnellrestaurants. Drei Männer konnten sich in letzter Sekunde in Sicherheit bringen. Der Fahrer und ein Gast wurden verletzt. Dem Unfallverursacher drohen nun bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.

Auto außer Kontrolle

Rückblick: Freitagabend vergangener Woche, kurz nach 23 Uhr: Laut Polizei fährt der in der Schweiz zugelassene Wagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von Brennet kommend in Bad Säckingen ein. Der Fahrer will in die Jurastraße einbiegen, sei aber nicht mehr in der Lage gewesen, sein Auto zu kontrollieren.

Beherzter Sprung zur Seite

Er überfährt zwei Verkehrsinseln und kracht gegen die Lärmschutzwand des Schnellrestaurants. Der Wagen kommt vor dem Eingang zum Stehen. Drei Männer, die sich just in diesem Moment dort aufhalten, können sich gerade noch in Sicherheit bringen.

Einer der drei verletzt sich nach Polizeiangaben bei dem Rettungsversuch. Er wird ebenso wie der Unfallverursacher zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Zu schnell und betrunken

Der 27-jährige Autofahrer war laut Information der Polizei mit einem Blutalkoholgehalt von etwa einem Promille und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die Spurenlage, so Polizeisprecher Mathias Albicker, belege dies eindeutig. Nach Paragraph 315 c des Strafgesetzbuches drohen ihm wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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Noch am Tatort hat die Polizei den Führerschein des 27-Jährigen einbehalten. Das Auto, so erklärt Albicker, habe wohl nur noch Schrottwert. Nach Abschluss aller Untersuchungen werde es an den Halter zurückgegeben. Welche Strafe genau auf den Raser zukommt, hängt zunächst von der Staatsanwaltschaft ab.

Sie wird entscheiden, ob der Mann mit einem Strafbefehl davon kommt oder ob Anklage gegen ihn erhoben wird. Wenn ja, dann endet die Trunkenheitsfahrt vor Gericht und möglicherweise im Gefängnis.