Beim Landgericht Waldshut-Tiengen haben sich Richter aus dem Kanton Aargau und Schaffhausen mit den deutschen Kollegen zum jährlichen Austausch getroffen. 27 Richter sowie der ehemalige Landgerichtspräsident Wolfgang Eißer nahmen teil. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Michael Stauß, referierte Meinrad Vetter, Oberrichter am Handelsgericht Aargau, über die gesetzlichen Regelungen der Handelsgerichtsbarkeit im Kanton Aargau und deren praktische Handhabung, auch bei grenzüberschreitenden Fragen.
In der Diskussion wurden vor allem die Unterschiede und die Vor- und Nachteile der Prozessordnungen erörtert. Stauß stellte die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Online-Gerichtsverhandlungen im Zivilrecht vor und referierte über die Vor- und Nachteile. Die Richter diskutierten über ihre Erfahrungen damit.
Auch stellte Michael Stauß einen aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung der Regelung des § 128a ZPO vor und erläuterte die einhellige Ablehnung in der Justiz. Schließlich referierten die beiden Strafkammervorsitzenden, Vorsitzende Richterin am Landgericht, Christine Faust, und Vorsitzender Richter am Landgericht, Martin Hauser, über die Rahmenbedingung der audiovisuellen Vernehmung von Zeugen nach § 247 StPO sowie ihre Erfahrungen damit in der Rechtspraxis.
Michael Stauß erläuterte dann den Stand der Einführung der eAkte in der Justiz in Baden-Württemberg und die Gestaltung der Veränderungsprozesse an den Gerichten. Die Schweizer Kollegen berichteten ihrerseits über den Stand der Planungen zur Einführung der eAkte im Nachbarland. Außerdem wurden die Probleme der jeweiligen Gerichte bei der Gewinnung von geeignetem Nachwuchs besprochen. Im kommenden Jahr findet das Richtertreffen im Bezirk des Bezirksgerichts Laufenburg statt.