Die meisten Fahrzeughalter kennen die kleinen Zettel, die hinter ihre Scheibenwischer geklemmt oder an die Seitenscheibe ihres Autos gesteckt werden. Meist handelt es sich um Visitenkarten von Autohändlern, die einem das Fahrzeug abkaufen wollen.
Die Anfrage löst zwiespältige Gefühle aus: Soll man sich geschmeichelt fühlen, weil sich jemand offenkundig für den Wagen interessiert? Oder soll man beleidigt sein, weil derjenige das Auto für abwrackreif hält?
Denn was sonst sollte mit Fahrzeugen geschehen, die laut Visitenkarte ruhig einen Motor- oder Unfallschaden und viele Kilometer auf dem Tacho haben dürfen und bei denen der TÜV abgelaufen sein darf.
Nun hat ein solcher Händler einen neuen Weg gewählt, um an potenzielle Kunden zu kommen. Statt direkt am Fahrzeug verteilt er seine Werbebotschaften in Briefkästen.
Der postkartengroße Zettel, der dieser Tage Bewohnern der Waldshuter Altstadt ins Haus flatterte, verspricht Autobesitzern sofortiges Bargeld. Dabei kann der Händler gar nicht wissen, ob der Empfänger überhaupt ein Fahrzeug besitzt.
Möglicherweise nutzt er den Vertriebsweg über den Briefkasten, um einer Geldbuße zu entgehen. Denn laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das Befestigen von Karten mit Werbeaufdrucken eines Gebrauchtwagenhandels an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz genehmigungspflichtig.
Wer mit dem Gedanken spielt, sein Auto aus Umweltschutzgründen zu verkaufen oder weil die Kraftstoffpreise aktuell durch die Decke schießen, ist bei einem seriösen Autohändler aus der Region sicherlich besser aufgehoben.