Bei einem verendeten Wildvogel im Landkreis Lörrach wurde die hochansteckende Vogelgrippe vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Daher hat das Landratsamt Lörrach in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium eine Allgemeinverfügung zum sogenannten Aufstallungsgebot für den gesamten Landkreis erlassen. Damit soll die Verbreitung in Hausgeflügelbestände verhindert werden, informiert das Landratsamt.
Was müssen Geflügelhalter jetzt tun?
Ab Mittwoch, 8. Februar, müssen alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unterbringen oder es durch andere Vorrichtungen, wie Netzen oder Gitter mit einer maximalen Maschenweite von 25 Millimetern, vor dem Eindringen von Wildvögeln schützen. Die Aufstallung gilt für den gesamten Landkreis zunächst befristet bis zum 8. März.
Weitere Schutzmaßnahmen und der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung werden auf der Internetseite des Landkreises aufgeführt.
Wo ist der infizierte Wildvogel gefunden worden?
Bei dem infizierten Vogel handelt es sich um eine Möwe, die vergangene Woche in Weil am Rhein gefunden wurde. Auch in der benachbarten Schweiz und im Département Haut-Rhin wurden vor Kurzem Vogelgrippefälle bestätigt und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen.
Insbesondere sind Gebiete betroffen, in denen sich wildlebende Wasservögel sammeln, da diese der natürliche Wirt des Virus sind, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes weiter. Da der Landkreis Lörrach südlich und westlich vom Rhein umflossen wird und darin unter anderem die Zuflüsse Wiese und Kander münden, die weite Teile des Landkreises durchziehen, liegt eine dichte Wildvogelpopulation vor.
Wie viele Geflügelhalter gibt es im Landkreis?
Im Landkreis sind laut Auskunft des Landratsamtes 1230 Hausgeflügelhaltungen registriert. Diese befinden sich vornehmlich in flussnahem urbanen Gebiet. Insbesondere die zehn größeren Geflügelhaltungen mit mehr als 350 Hühnern liegen gewässernah und in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Fall.
Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?
Die Vogelgrippe oder auch Geflügelpest ist laut Landratsamt für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen allerdings als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Tier zu vermeiden.
Wie verhalte ich mich beim Fund eines toten Wildvogels?
Wer Wildvögel im Landkreis findet, soll den Fundort an den Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (E-Mail: verbraucherschutz@loerrach-landkreis.de, Telefon 07621/410 22 44) melden.
Ist nur der Kreis Lörrach betroffen?
Und auch Hegauer Landwirte sind alarmiert: Schwappt die Geflügelpest aus der Schweiz rüber?