Hausmüll

Im Bußgeldkatalog sind Beispiele für Gegenstände des Hausmülls genannt: Zigarettenschachteln, Gebrauchsgegenstände aus Papier, Pappe, Plastik oder Metall, Inhalt von Aschenbechern, Zigarettenkippe, Kaugummi, Obst- und Lebensmittelreste (Bananenschale usw.), Kleidungsstücke, Verpackungsmaterial, flüssige Abfälle bis zu zwei Litern (Spülmittel, Farbreste usw.). Wenn sie für von unbedeutender Art und/oder geringer Menge (bis zwei Kilogramm) auftreten kostet es den Verursacher 50 bis 250 Euro. Bei Mengen über zwei Kilogramm oder Liter beträgt das Bußgeld zwischen 100 und 800 Euro.
Flaschen und Scherben

Glasflaschen zählen – ebenso wie Scherben, rostige Nägel und Blechreste – zur Gruppe der „scharfkantigen, ätzenden und schneidenden Gegenständen“: Hier werden 100 bis 800 Euro fällig.
Sperrmüll I

Bei einzelnen Stücken wie beispielsweise einem Fahrrad, Schränkchen oder Kinderwagenwerden 200 bis 800 Euro fällig.
Sperrmüll II

Bei Sperrmüll mit mehr als einem Kubikmeter oder 200 Kilogramm sind es 800 bis 2500 Euro, die der Bußgeldkatalog als Strafrahmen nennt.
Hundekot/Fäkalien

Bei einer kleinen Menge von beispielsweise Hundekot liegt das Bußgeld bei 75 bis 250 Euro, bei mehr als fünf Kubikmetern Tierausscheidungen bei bis zu 10.000 Euro.
Altreifen

Bei der illegalen Entsorgung von bis zu fünf Reifen ist mit einem Bußgeld von 100 bis 500 Euro zu rechnen, bei größeren Mengen mit 200 bis 3000 Euro.
Altgeräte

Elektrogeräte: 50 bis 2500 Euro. Altmotorfahrzeuge: 100 bis 5000 Euro.
Bauschutt

Bauschutt: Je nach Menge beträgt das Bußgeld 100 Euro bis zu 10.000 Euro (mehr als fünf Kubikmeter).