Bernd Wallaschek hatte Ende August 2020 eine von 22 weiteren Privatpersonen unterzeichnete Petition beim Landtag des Landes Baden-Württemberg eingereicht. Darin forderten sie die Aussetzung des geplanten Baggereinsatzes am Schwarzenbach sowie eine Neubewertung der Planung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg.

Das könnte Sie auch interessieren

Doch nun kommt es anders, obwohl der Petitionsausschuss noch keine Besichtigung des Wehrs vorgenommen geschweige denn eine Entscheidung gefällt hat. Der Petitionsausschuss wird sobald wie möglich abschließend über die Eingabe von Wallaschek beraten, teilte Thomas Marwein mit, und der Vollversammlung des Landtags einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen. Vorab sollen jedoch Fakten geschaffen werden. Laut Marwein wird die vom Naturschutzreferat des RP Freiburg zur Umsetzung der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie angeordnete Renaturierung des im 20. Jahrhunderts künstlich aufgestauten Oberwasserkanals an der Schwarzen Säge zwischen dem 19. und 23. Juli erfolgen. Begründung: Die Umsetzung der Maßnahme sei nur außerhalb der Fischschonzeit über die Sommermonate möglich und müsse vor dem 30. September 2021 abgeschlossen sein. Der Kreis der zu beteiligenden Akteure – Baufirma, ökologische Baubegleitung, Fischwasserpächter, Behörden – erfordere eine entsprechende Vorlaufzeit. Vor Durchführung der Maßnahme sei zudem eine Abfischung des entsprechenden Gewässerabschnittes erforderlich, so Marwein. Die Maßnahme sei zudem witterungs- und abflussabhängig, weshalb ein Ausweichtermin Ende September ins Auge gefasst wurde.

Das könnte Sie auch interessieren

Warum die Maßnahme trotz hängiger Petition umgesetzt werden soll, begründet Thomas Marwein so: Petitionen entfalten rechtlich keine aufschiebende Wirkung. Einer Absprache des Landtags mit der Landesregierung zufolge werden aber im Grundsatz während eines anhängigen Petitionsverfahrens die Maßnahmen, gegen die sich die Petition richtet, von der Verwaltung bis zur Entscheidung über die Petition nicht vollzogen. Ausnahmen, so Marwein, „sind zulässig, wenn überwiegende lnteressen der Allgemeinheit oder eines Dritten einer Verzögerung des Verfahrens entgegenstehen und der Vorsitzende des Petitionsausschusses hierüber zuvor unterrichtet worden ist“. Dies treffe auf den vorliegenden Fall zu. Marwein: „Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat im vorliegenden Fall eine solche Ausnahmefallgestaltung geltend gemacht.“

Das könnte Sie auch interessieren

Die Umsetzung der Maßnahme diene dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Naturschutz, der Fischerei und der Wasserwirtschaft. Bernd Wallaschek sagte auf Anfrage dieser Zeitung: „Wir werden es nicht einfach so hinnehmen und versuchen da noch Hebel in Bewegung zu setzen.“ Ähnlich Richard Eschbach, Besitzer der Schwarzen Säge: „Wir kämpfen bis zum Schluss.“ Er sei enttäuscht und habe kein Verständnis für die Entscheidung. „Eine Petition ist ein Instrument vom Bürger, nicht von der Verwaltung“, so Eschbach. Und: „Das ist ein erbärmliches Stück Demokratie.“ Görwihls Bürgermeister Carsten Quednow bittet in einem Schreiben an Thomas Marwein, „die Maßnahme bis zum Abschluss der Petition zu stoppen und vorab keine Fakten zu schaffen“. Auch die Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller hat sich eingeschaltet. „Mir ist bekannt, dass der Petitionsausschuss noch in diesem Jahr einen Termin im Lindauer Tal plant, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen“, teilt sie Marwein mit. „Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für angezeigt, das Wehr bereits vor dem Besuch des Petitionsausschusses abzureißen und damit klare Fakten zu schaffen“, so Hartmann-Müller. Ihr Vorschlag: Sich auf eine befristete Aufschiebung des Vorhabens zu verständigen.

Rückmeldung an den Autor geben