Wer träumt nicht davon, einfach mal 10.000 Euro geschenkt zu bekommen? Und das steuerfrei. Sollte sich kein Eigentümer des gefundenen Geldes auf dem Rheinschloss-Gelände auftun, kann sich der Finder freuen. Der Fiskus geht in diesem Fall leer aus.

Bernhard Karg, Vorsteher des Finanzamts Waldshut-Tiengen, äußert sich dazu folgendermaßen: „Nach Auffassung des Finanzamts wäre die Auskehrung des gefundenen Geldes an den Finder nicht steuerbar.“

Anfallende Gebühren

Die gesamte Summe wird es dennoch nicht geben. Jacqueline Scheuch, verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Stadt Waldshut-Tiengen, weiß: „Von Seiten der Stadt erheben wir eine Verwaltungsgebühr bei Fundsachen.“

Zwei Prozent eines Geldfundes behalte die Stadt – zuzüglich einem Prozent des Mehrwerts. Im konkreten Fall bedeutet das, bei einer angenommenen Summe von 10.000 Euro, ein Gesamtabzug von 605 Euro.

Wem gehört das Geld?

Darauf gibt es derzeit keine Antwort. Wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt, hat sich bislang niemand gemeldet, dem das Geld gehören könnte und die genaue Summe steht weiterhin noch nicht fest. Hier ist die Bundesbank involviert.

Was hat es mit dem Fund auf sich?

Im Frühjahr 2023 haben Arbeiter während Kartierungsarbeiten auf dem Gelände neben dem Rheinschloss in Waldshut-Tiengen jede Menge Geldscheine gefunden.

Einen umfassenden Überblick zum spektakulären Fund und den weiteren Entwicklungen geben wir Ihnen hier:

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