Ein 17-Jähriger wurde am Sonntag in Todtmoos beim Sturz aus dem dritten Obergeschoss eines Gebäudes schwer verletzt. Ein Rettungshubschrauber brachte den Jugendlichen in eine Klinik. Die Polizei bezeichnet seine Verletzungen als schwer aber nicht lebensbedrohlich.
Der Unfall ereignete sich in dem vom Landkreis Waldshut als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge angemieteten ehemaligen Hotel „Fünf Jahreszeiten“. Die näheren Umstände des Unfalls könnten haftungsrechtliche Fragen aufwerfen.
Was ist bekannt?
Der Jugendliche stürzte durch die Bodenluke des Balkons im dritten Obergeschoss. Die Luke war laut Polizei durch eine hölzerne Bodenabdeckung gesichert, die unter dem Gewicht des Jugendlichen einbrach. Er stürzte auf ein Vordach und von dort zu Boden.

„Wäre der Sturz nicht unterbrochen worden, hätte der Junge wohl nicht überlebt“, sagt Tobias Büscher. Der freiberufliche Journalist und Autor aus Köln besitzt in Todtmoos eine Ferienwohnung. Als er am Montag von dem Unfall hörte, begab er sich sofort vor Ort, um die näheren Umstände zu erkunden. Er schätzt die Fallhöhe auf sechs bis sieben Meter.
War das Holz morsch?
Laut Büscher war auch einen Tag später die Unfall- und potentiell weitere Gefahrenstelle nur ungenügend gesichert: „An der Balkontür war ein Hinweisschild auf Arabisch angebracht, die Tür war mit einem kleinen Vorhangschloss verschlossen, das ich mit meinem Taschenmesser hätte knacken können. Sonst gab es da keine Absicherung“, schildert Büscher.

„Das Holz war offensichtlich morsch“, sagt der Kölner Journalist über den Grund, weshalb die Abdeckung eingebrechen konnte. Nach Büschers Eindruck ist der Balkon bisher vor allem von Rauchern immer wieder aufgesucht worden.
Was sagt das Landratsamt?
Das Landratsamt Waldshut, das seit Januar in dem ehemaligen Hotel eine Gemeinschaftsunterkunft betreibt, konnte am Montag nichts Näheres zu den Umständen des Unfalls sagen. „Wir sind im Augenblick noch dabei, das abzuklären, sagte Susanna Heim, die Sprecherin des Landratsamtes, auf Anfrage des SÜDKURIER.
Das Landratsamt wurde laut Heim nicht sofort am Sonntag, sondern erst am Montag über die Polizei von dem Vorfall informiert. Vor der Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft sei das Gebäude abgenommen worden. Grundsätzlich sei für die Gebäudesicherheit nicht der Landkreis als Mieter, sondern der Vermieter zuständig.
Was sagt der Eigentümer?
Das ehemalige Hotel „Fünf Jahreszeiten“ befindet sich im Eigentum einer Firma mit Sitz im Schweizer Mägenwil. Die Geschäftsführung beantwortete eine am Montagnachmittag gestellte Anfrage bisher nicht, welchem Zweck die Luke im Boden des Balkons diente, wie sie gesichert war, und ob deren Zustand vor Anmietung der Immobilie durch das Landratsamt beanstandet worden sei.
Das ehemalige Hotel ‚Fünf Jahreszeiten‘ umfasst 28 Appartements und wird seit Januar vom Landkreis als Gemeinschaftsunterkunft genutzt. Ebenso bereits seit 2022 der Todtmooser Gasthof „Löwen“, der derselben Schweizer Firma gehört wie das „Fünf Jahreszeiten“.