Todtmoos
Eine morsche Luke war wohl die Ursache für den Sturz vom Balkon der Gemeinschaftsunterkunft
Kann einem Verantwortlichen sorgfaltspflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden, droht ihm ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Landratsamt überprüft nach dem schweren Unfall ehemaliges Hotel.
