Das Ringen um das Mandat für den neu gewählten Todtmooser Gemeinderat Wolfgang Paul geht in eine neue Runde. Geschlossen stimmte die sechsköpfige Fraktion der Freien Wähler (FW) am Dienstagabend für die Zulassung von Paul als Gemeinderat und gegen das Vorliegen von Hinderungsgründen. Die drei anwesenden CDU-Gemeinderäte hingegen folgten Bürgermeisterin Janette Fuchs, die in der letzten Sitzung Einspruch gegen die Bestellung von Paul als Gemeinderat eingelegt hatte. Auch das Landratsamt stützt die Sichtweise von Fuchs. Bis die Frage nicht endgültig geklärt ist, kann der neue Gemeinderat nicht zusammentreten. Der vor fünf Jahren gewählte Gemeinderat bleibt solange im Amt.
Vor der hitzigen Debatte erläuterte Regierungsdirektor Walter Scheifele vom Landratsamt Waldshut die rechtliche Situation. Dreh- und Angelpunkt ist hierbei die Auslegung, ob Paul zu jenen kommunalen Arbeitnehmern zählt, welche „überwiegend körperliche Arbeit“ verrichten. Denn nur solche können das Ehrenamt des Gemeinderats antreten, nicht aber andere Beamte oder Arbeitnehmer einer Gemeinde, wie die Gemeindeordnung regelt.
Als Leiter der Eigenbetriebe Wasser und Abwasser sowie als stellvertretender Bauhofleiter mit Kontrollfunktion sei nach seiner Auffassung bei Paul eine Interessenskollision zwischen Beruf und Mandat gegeben, so Scheifele. „Die Tätigkeit von Herrn Paul ist zu hochwertig, um eine solche Kollision auszuschließen.“ Er sei im Prinzip Amtsleiter mit deutlichen Berührungspunkten zur Chef-Hierarchie. „Wir wollen helfen und haben versucht, Lücken zu finden“, erklärte Scheifele. Er könne jedoch, auf gut Schwäbisch, so ein „Gschmäckle“ nicht anstehen lassen.
Das Vorgehen von Bürgermeisterin Janette Fuchs, die sich noch im Urlaub befindet und an der Sitzung deshalb nicht teilnahm, bezeichnete Scheifele als rechtens. Der Hinderungsgrund dürfe nicht vor sondern erst nach der Wahl festgestellt werden – Stichwort Wahlbeeinflussung.
Ingomar Franz (FW() wiederholte indes seine Worte vom „schäbigen Verhalten“ der Bürgermeisterin. Aus seiner Sicht übt Paul laut Arbeitsprotokollen überwiegend körperliche Arbeit aus. Zudem müsse Fuchs kein erneutes Veto einlegen, so die Meinung von Franz. Dem widersprach Scheifele: „Sie kann den Rückwärtsgang nicht einlegen!“
Paul stellt sein Mandat auf den Prüfstand
Im Laufe der Debatte erteilte Bürgermeisterstellvertreter Jörg Oehler als Sitzungsleiter dem im Publikum anwesenden Wassermeister Paul Rederecht. Dieser forderte die Behörde dazu auf, seine Stundennachweise auszuwerten. Im Übrigen seien in anderen Gemeinden ebenfalls Wassermeister im Rat tätig, so Paul: „Jeder soll sich fragen, wem ich helfen oder schaden könnte, wenn ich drin wäre.“ Während des heftigen Schlagabtauschs in der Runde stellte Paul selbst sein Mandat auf den Prüfstand: „Wie kann ich dem Gemeinderat hier helfen? Ich würde meinem Nachfolger Andreas Faschian gratulieren!“
CDU trägt Veto der Bürgermeisterin mit
Christian Zumkeller (CDU) betonte den Wählerwillen, jedoch müsse man sich an das Kommunalrecht halten. Jörg Zimmermann (CDU) redete Klartext: „Für uns kann es nur eine Entscheidung geben. Wir müssen dem Veto stattgeben!“ Wird die Entscheidung vom Landratsamt getroffen, stellte Walter Scheifele klar: „Ich muss dann ihren Beschluss lupfen, weil ich nicht helfen kann“.
Wie geht es jetzt weiter, nachdem der Gemeinderat das Veto der Bürgermeisterin zurückgewiesen hat? Diese ist nun in der Pflicht, zum zweiten Mal zu widersprechen und dafür Gründe zu benennen. Dann wird die Rechtsaufsicht im Landratsamt tätig. Sollte die Anordnung des Amtes vom Gemeinderat abgelehnt werden, bleibt nur noch eine gerichtliche Entscheidung. Solange darf der neue Gemeinderat nicht zusammentreten.
Gang vor Gericht ist möglich
Laut Gemeindeordnung darf in dieser Zeit der noch amtierende Rat keine weitreichenden Entscheidungen treffen. Somit wäre die Gemeindepolitik möglicherweise auf längere Zeit blockiert, bis ein Urteil des Gerichtes vorliegt. Der Gang zu höheren gerichtlichen Instanzen ist möglich. Wenn Wolfgang Paul sein Mandat nicht antreten darf, rückt für ihn Andreas Faschian nach.
Die Bestimmung
Paragraph 29 der Baden-Württemberger Gemeindeordnung legt fest: „Gemeinderäte können nicht Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde sein“. Weiter heißt es aber, diese Regelung finde „keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten“.