Wegen der anhaltenden Trockenheit darf aus den Gewässern des Landkreises kein oder nur noch eingeschränkt Wasser entnommen werden. Konkret betroffen ist seit Sonntag der Kotbach und damit Dettighofen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg und Lottstetten.

Was ist der Hintergrund?

Das Landratsamt Waldshut hat am 7. August die beiden Rechtsverordnungen aus dem Jahr 2022 zu einer Rechtsverordnung zusammengefasst, die am Samstag, 10. August, in Kraft getreten ist. Demnach ist die Entnahme von Wasser dann verboten, wenn die Wasserstände an drei Referenzgewässerpegeln einen bestimmten Wert erreicht haben oder unterschritten werden.

Welche Flüsse gelten als Referenz?

Referenzpegel sind die Alb in St. Blasien (20 Zentimeter), die Wutach in Oberlauchringen (55 Zentimeter) und der Kotbach in Oberlauchringen (15 Zentimeter). Der Wasserstand der Alb betrifft Albbruck, Bad Säckingen, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, Görwihl, Grafenhausen, Häusern, Herrischried, Höchenschwand, Ibach, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Sankt Blasien, Todtmoos, Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Wehr und Weilheim. Der Pegel der Wutach gilt für Eggingen, Lauchringen, Stühlingen, Wutach, Wutöschingen, der Pegel des Kotbachs für Dettighofen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg und Lottstetten.

Wie sehen die Pegel aktuell aus?

Der Kotbach hat aktuell den Pegel unterschritten. Der Wasserstand der Hauensteiner Alb liegt laut Auskunft des Landratsamts vom Sonntag aktuell noch zwei Zentimeter über dem festgelegten Wert. Angesichts der aktuellen Wetterlage sei jedoch auch hier in Kürze mit einer Unterschreitung des Referenzpegelwertes und folglich mit einem Verbot zu rechnen. Stand Sonntag, 17 Uhr, lag der Pegel der Wutach bei 61 Zentimetern.

Was gilt bei einem Entnahmeverbot?

Betroffen sind dann alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie auch aus Weihern und Seen. Von dem Verbot ausgenommen sind nur die die Entnahmen aus dem Rhein und die Entnahmen aus oberirdischen Gewässern in wasserrechtlich erlaubtem Umfang. „Das Landratsamt Waldshut bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, um gemeinsam die wertvollen Wasserressourcen zu schützen“, schreibt Mediensprecher Susanna Heim in der Mitteilung.

Wo gibt es Informationen zum Pegelstand?

Die Wasserstände für die Pegel von Alb, Wutach und Kotbach können im Internet unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de/ oder die automatische Telefonansage (0721 980461) abgefragt werden.

Was sind die Hintergründe der Allgemeinverfügung?

Zur Begründung schreibt das Landratsamt: „Mit Ausnahme des Jahrs 2013 sind in den letzten 20 Jahren die Niederschläge ausgeblieben, die zur Grundwasserneubildung und damit zur Erholung der Grundwasserverhältnisse beitragen konnten. Trotz der recht feuchten ersten Jahreshälfte 2024 kann noch nicht von einer Trendumkehr gesprochen werden.“ Die fehlenden Niederschläge wirken sich insbesondere auf oberflächennahe Grundwasservorkommen (Quellen) aus, aber auch auf die tieferen Grundwasserleiter.

Da in den trockeneren Sommer auch in kleineren, oberirdischen Gewässern zum Teil über viele Monate nur sehr wenig Wasser fließt, kann dadurch die Gewässerökologie langfristig geschädigt werden. Die Verordnung zur Wasserentnahme wurde laut Landratsamt zum Schutz der Gewässer und zum Schutz des Grundwassers, das auch die Trinkwasserversorgung sicherstellt, ausgesprochen. Auch um die Lebensbedingungen in den Gewässern durch künstliche Entnahmen nicht noch weiter zu verschlechtern.

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„Die letzten beiden Jahrzehnte zeigen eindrücklich, dass sich klimatisch veränderte Bedingungen eingestellt haben – auch bei uns im Kreis Waldshut: Das Winterhalbjahr wird tendenziell milder und nasser, die Sommer werden heißer und trockener. Im Wasserhaushalt sind diese Veränderungen bereits deutlich sicht- und messbar“, wird die Erste Landesbeamtin Tina Schlick in der Mitteilung zitiert.