Viele Corona-Regeln sind gelockert worden – auch für Krankenhäuser und Pflegeheime. Dennoch haben sich einige Kliniken und Pflegeeinrichtungen dafür entschieden, besonders für Besuche von Angehörigen strenge Vorsichtsmaßnahmen beizubehalten. Im Großen und Ganzen halten sich die Einrichtungen an die allgemeine Landesverordnung. Überdies gibt es noch die eine oder andere zusätzliche Schutzmaßnahme.
Die Kliniken und Pflegeheime informieren im Internet schon auf ihren Startseiten, welche Regelungen für Besucher in ihren Einrichtungen gelten. Der SÜDKURIER hat auf einigen Internetseiten nachgeschaut.
Hochrhein-Klinikum Waldshut: 3G und FFP2-Maske
Im Hochrhein-Klinikum gilt für Besucher generell die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet). Besucher benötigen daher:
- eine Auffrischungs-/Boosterimpfung oder
- eine abgeschlossene Impfserie, die mindestens 14 Tage, maximal drei Monate zurückliegt, oder
- einen Nachweis, dass sie genesen und einmal geimpft sind; die Impfung muss mindestens 14 Tage, maximal drei Monate zurückliegen, oder
- einen Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest, und er darf nicht älter als 24 Stunden sein) oder einen PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Auch Kinder ab dem ersten Lebensjahr müssen laut Information einen der genannten Nachweise erbringen.
Weitere Bestimmungen:
- die Begleitung zur Geburt fällt unter die 3G(+)-Regelung, die Begleitperson kann sich im Klinikum testen lassen.
- der Besuch von angehörigen Patienten in der Intensivstation muss mit der Klinik abgesprochen werden. In Covid-Bereichen gilt absolutes Besuchsverbot.
- Angehörige von Sterbenden erhalten weiterhin eine Ausnahme. Sie werden von Klinikum informiert.
- die Begleitung von Patienten zu ambulanten und stationären Terminen ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich. Kinder dürfen unter Beachtung der 3G-Regel immer begleitet werden.
- im gesamten Klinikum muss ununterbrochen eine FFP2-Maske getragen werden.
- das Klinikum hat die Besuchszeiten auf Montag bis Sonntag, 11 bis 18 Uhr, festgelegt.
Kliniken des Landkreise Lörrach: Nur ein Besucher täglich
Die Geschäftsleitung der Kliniken des Landkreises Lörrach mit den Kreiskrankenhäusern Lörrach, Rheinfelden und Schopfheim hat folgende Besuchsregelungen festgelegt:
- Besucher müssen einen Antigen-Schnelltest von einer zertifizierten Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.
- auf den Isolier- und Intensivstationen gilt ein Besuchsverbot.
- alle Besucher müssen in den Kliniken eine FFP2-Maske tragen. Wer keine dabei hat, kann eine am Empfang kaufen.
- Patienten dürfen die Kliniken während eines stationären oder ambulanten Aufenthalts nicht verlassen. Ausnahmen bestehen für die Psychiatrie und Psychosomatik.
- ein Patient darf nur einen Besucher pro Tag empfangen.
- die Besuchszeit ist von 13 bis 19 Uhr.
- die Begleitung von Demenzpatienten oder Sterbenden ist ausnahmsweise mit Genehmigung des zuständigen Chef- oder Oberarztes erlaubt. Die Begleitperson kann einen negativen Schnelltest von zertifizierter Stelle vorlegen oder sich im Krankenhaus testen lassen.
Matthias-Claudius-Haus Waldshut: Alle brauchen Test
Egal ob geimpft oder nicht geimpft, wer Angehörige in der Pflegeeinrichtung Matthias-Claudius-Haus in Waldshut besuchen möchte, muss einen negativen Coronatest vorzeigen – entweder
- einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder
- einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest.
- Wer nicht geimpft ist, bekommt Zutritt nur, wenn er einen Antigen-Schnelltest vorzeigt, der nicht älter als sechs Stunden ist.
- Überdies weist das Pflegheim darauf hin, dass sich die Besucher die Hände desinfizieren, 1,5 Meter Abstand halten, während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.
- der Besuch ist nur im Bewohnerzimmer möglich – mit FFP2-Maske.
- Besuchszeit ist von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Schnelltests werden im Haus von Montag bis Freitag, 10 bis 11 Uhr, und 14 bis 16 Uhr, an Wochenenden von 12.30 bis 14 Uhr, durchgeführt.
Haus am Vitibuck Tiengen: Keine Ungeimpften
Das Pflegeheim Haus am Vitibuck in Tiengen hält sich weitestgehend an die Landes-Coronaverordnung. Für alle gilt:
- Besucher müssen einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
- Wer mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson (ohne Nachimpfung) geimpft ist, muss einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als sechs Stunden ist.
- Zutritt hat, wer genesen, vollständig geimpft beziehungsweise geboostert und zusätzlich gestestet ist, man wünscht keine Ungeimpften.
- Auch für Kinder unter sechs Jahren besteht eine Testpflicht.
- Es müssen FFP2-Masken getragen werden, auch im Bewohnerzimmer und in der Cafeteria.
- Das Personal kontrolliert am Eingang.
- Das Haus hat die Besuchszeiten auf 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr festgelegt. Alternativ ist die Buchung des Besuchercontainers über die Internetseiten des Hauses möglich.
- Man kann sich im Haus testen lassen: Dienstag und Donnerstag, 10 bis 12 Uhr, Samstag und Sonntag, 14 bis 18 Uhr.