Thomas Güntert

In eine für ihn völlig absurde Situation ist vor Kurzem der 82- jährige Bäckermeister Herbert Schaaf aus Jestetten wegen der Grenzschließung zur Schweiz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geraten. Schaaf war aus drei Metern Höhe von einer Leiter gefallen und hatte sich beim Aufprall auf die Pflastersteine beide Hände und fünf Rippen verstaucht sowie Kopfverletzungen zugezogen. Während der Schweizer Zöllner den Schwerverletzten und dessen Frau für die Transit-Fahrt durch die Schweiz mit dem Ziel Krankenhaus Singen passieren ließ, stieß das Ehepaar bei der anschließenden Einreise am deutschen Zoll in Bietingen jedoch auf Widerstand.

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„Zwei junge deutsche Grenzschützer haben uns an der Weiterfahrt gehindert. Sie haben behauptet, dass ich mit dem Rettungswagen in das noch acht Kilometer entfernte Krankenhaus transportiert werden müsse“, schildert Herbert Schaaf. Er habe den Transport mit dem Rettungsdienst nach Singen dann abgelehnt und stattdessen ins Notfallzentrum des Kantonsspitals zurück nach Schaffhausen fahren wollen. Denn: Notfallpatienten aus dem Jestetter Zipfel sind im Kantonsspital Schaffhausen willkommen und die deutschen Versicherungen übernehmen auch die Kosten für die dortige Behandlung.

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„Die deutschen Zöllner verweigerten eine Rückfahrt in die Schweiz. Dazu hatten sie aber keine Berechtigung“, sagt Herbert Schaaf. Nachdem jedoch auf die Schnelle kein Krankenwagen verfügbar gewesen sei, hätten die Zöllner ausnahmsweise die Weiterfahrt nach Singen erlaubt, aber gleichzeitig betont, dass die Rückfahrt durch die Schweiz nicht möglich sei. Nach der dreistündigen Untersuchung im Singener Krankenhaus packte Margaretha Schaaf ihren Mann wieder ins Auto und nahm den Umweg über Tengen und Wutöschingen, wofür sie die doppelte Fahrzeit benötigte, berichtet sie.

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Auf Anfrage dieser Zeitung bei der Bundespolizeidirektion Konstanz bestätigte die Sprecherin Bettina Stahl, dass deutschen Staatsbürgern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich auch ohne triftige Gründe immer zu gewähren sei. Grenzüberschreitendes Reisen sei hingegen nur bei dringlichen Gründen wie einer ärztlichen Behandlung zulässig. „Im Falle des Jestetter Ehepaares hatte die Bundespolizei die Verletzung erkannt und auch zur Entlastung der Ehefrau angeboten, einen Rettungswagen zu verständigen, was Herr Schaaf jedoch ablehnte“, erklärt Stahl.

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Aus welchen Gründen das Ehepaar auf dem Rückweg nicht durch die Schweiz fuhr, konnte die Bundespolizei nicht nachvollziehen. Die Bundespolizei führe aktuell keine systematischen Ausreisekontrollen durch und die Einreisebestimmungen in die Schweiz würden von der Eidgenössischen Zollverwaltung geprüft. „Gegebenenfalls liegt hier ein Missverständnis vor, zu keiner Zeit wurde die Einreise ins Bundesgebiet versagt und ein Verweis auf das Kantonsspital Schaffhausen gegeben, welcher nicht als Zurückweisung zu verstehen sei.“ Herbert Schaafs Reaktion darauf: „Die ließen mich ja nicht zurück und jetzt verdrehen sie die ganze Sache.“