Für den Bebauungsplan „Hanfwiesen“ am westlichen Ortseingang von Bergöschingen hat der Gemeinderat die Satzung einstimmig beschlossen. Dies geschah nach der Abwägung von Bürger- und Behördenstellungnahmen. Auf den vier Grundstücken können Einfamilien-, Doppelhäuser oder Hausgruppen entstehen.
Das Baugebiet nördlich der Kreisstraße aus Richtung Guggenmühle umfasst rund 7163 Quadratmeter. Die vier Grundstücke haben eine Größe von 714 Quadratmetern für Einzelhäuser, 1159 bis 1366 Quadratmetern für Doppelhäuser und im Bereich der Hausgruppen, zu denen auch Reihenhäuser zählen, von 1841 Quadratmetern. Je nach Bebauung könnten circa 18 Wohneinheiten für 44 Einwohner entstehen.
Eine Interessengemeinschaft Bergöschinger Bürger hat ihre Anregungen eingebracht. Insbesondere sprachen sich die 26 Unterzeichner des Schreibens an die Gemeinde für eine Begrenzung der Firsthöhe von circa 14,50 auf zwölf Meter aus, um den möglichen Bau einer Hausgruppe am Ortseingang weniger massiv und besser in das Ortsbild passend zu gestalten. Im Gemeinderat führte Peter Schanz (Grüne) dagegen ins Feld, dass dies dem Anliegen nach verdichtetem Bauen widerspreche und auch alte Bauernhäuser diese Maße aufweisen. Zudem würden mit einem Geschoss weniger die Erschließungskosten teurer.
Um die mögliche Länge der Häuserfront von circa 45 Metern weniger massiv wirken zu lassen, schlug Planer Elmar Maier vor, die Front nach 18 Metern Länge um einen Meter nach hinten zu versetzen. Ergänzt wurde auf Vorschlag von Peter Schanz, die Front ab dem Erdgeschoss nach 18 Metern durch eine sechs Meter breite Lücke zum nächsten Gebäude aufzulockern, zum Beispiel für Garagen, die Firsthöhe aber zu belassen. Dem stimmte der Gemeinderat nach längerer Diskussion zu. Die Behörden hatten keine gravierenden Bedenken, die Anregungen wurden aufgenommen.
Keine Zustimmung gab es für einen Bauantrag zur Errichtung eines Geräteunterstands zur landwirtschaftlichen Nutzung links der Landstraße von Stetten nach Grießen im Landschaftsschutzgebiet. Der Schuppen widerspreche dem zunächst beantragten offenen Unterstand, erläuterte Bürgermeister Martin Benz. Für das ursprüngliche Vorhaben wurde eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Gegen den Bauantrag für einen Selfstore Park mit 39 Einzelcontainern zur Vermietung als Lagerfläche im Gewerbegebiet Ensfeld gab es keine Einwände.