Stefan Pichler

Mit acht öffentlichen Veranstaltungen hat das Regierungspräsidium Freiburg in den vergangenen vier Wochen über das geplante „FFH-Verfahren“ (Fauna-Flora-Habitat) informiert. In der vergangenen Woche fand die gut besuchte Abschlussveranstaltung im Kursaal Höchenschwand statt. Unter den Zuhörern waren viele Land- und Forstwirte aus den Gemeinden Schluchsee, Feldberg, Bonndorf, Stühlingen und der Raumschaft St. Blasien, Vertreter der Kreisbehörde Waldshut, sowie den politischen Gemeinden, darunter die Bürgermeister Stefan Dorfmeister aus Höchenschwand und Rolf Schmidt aus Bernau. Die Informationsveranstaltung wurde von Michel Horelt vom Team Ewen aus Darmstadt moderiert.

Michel Horelt (links) moderierte die Informationsveranstaltung. Auf unserem Foto kritisiert der Landwirt und Gastwirt Bernhard Andris ...
Michel Horelt (links) moderierte die Informationsveranstaltung. Auf unserem Foto kritisiert der Landwirt und Gastwirt Bernhard Andris (56) aus Feldberg die Auswirkungen der FFH-Verordnung. | Bild: Stefan Pichler
Rolf Schmidt (CDU)
Rolf Schmidt (CDU) | Bild: Stefan Pichler

Vor der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmer an Schauwänden mit Karten sowie an Infotischen über den Grenzverlauf der ausgewiesenen FHH-Gebiete, den Sachstand und geplanten Ablauf des Verfahrens informieren und Gespräche mit Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Freiburg führen. Als Experten beantworteten am Abend vom Regierungspräsidium Freiburg die Abteilungspräsidentin Umwelt, Elke Höpfner-Toussaint und der Abteilungsleiter für die Landwirtschaft, Dieter Blaeß, sowie Ministerialdirektor Helmfried Meinel vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW die vielen Fragen der Teilnehmer.

Als Experten beantworteten am Abend Elke Höpfner-Toussaint, Dieter Blaeß und Helmfried Meinel (v.l.) die Fragen der Teilnehmer.
Als Experten beantworteten am Abend Elke Höpfner-Toussaint, Dieter Blaeß und Helmfried Meinel (v.l.) die Fragen der Teilnehmer. | Bild: Stefan Pichler

Cornelia Mengus von der Abteilung Naturschutz und Recht des Regierungspräsidiums Freiburg ging zu Beginn auf die Inhalte und Ziele der Verordnung ein. Die FFH-Gebiete seien in Baden-Württemberg im 2007 abschließend durch die EU-Kommission festgelegt worden. Die Kommission war aber der Ansicht, dass diese Flächen genau und rechtsverbindlich abgegrenzt und die Erhaltungsziele für die FFH-Lebensräume und die Tier- und Pflanzenarten in den jeweiligen FFH-Gebieten benannt werden müssten. Im Februar 2015 habe die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das Land Baden-Württemberg müsse nun dafür sorgen, dass die Lebensräume und Arten in den „Natura 2000-Gebieten“ in einem guten Zustand erhalten werden, meinte Cornelia Mengus. Um diese Forderungen zu erfüllen, haben die vier Regierungspräsidien für ihre FFH-Gebiete je eine separate Sammelverordnung erlassen. Dabei wurden die ursprünglich im Maßstab 1: 25 000 festgelegten Schutzgebiete in den neuen Maßstab 1: 5000 übertragen. Damit verbunden sei auch die Anpassung der Außengrenzen an vorhandene Schutzgebietsgrenzen und nachvollziehbare Linien wie Flurstückgrenzen und Wege. „Mit der FFH-Verordnung werden aber keine neuen FFH-Gebiete zusätzlich aufgenommen und es entstehen auch keine neuen Verpflichtungen oder Einschränkungen“, sagte Cornelia Mengus.

In der teilweise emotional, aber doch sachlich geführten Diskussion, wurde von den Landwirten bemängelt, dass bei der ursprünglichen Festlegung der Gebiete viel versprochen, aber wenig eingehalten worden sei. Vereinzelt war auch im Zusammenhang mit den Nutzungseinschränkungen von einer Enteignung die Rede. Bemängelt wurde, dass bei dem Ausgleich der Flächen eine flexible Regelung nicht möglich sei.

Helmfried Meinel betonte, dass die Verordnung zu keiner Einschränkung führe. Richtig sei aber, dass die Erwartung der Land- und Forstwirte eine andere sei. Bei Flächen „gleicher Lebensraumtypen“ sei beim Ausgleich der Flächen eine flexible Regelung möglich. Diese Freiräume sollten auch genutzt werden. Zudem erhalte der Eigentümer bei der angepassten Bewirtschaftung von FFH-Flächen einen finanziellen Ausgleich.

Philipp Käppeler, Landwirt aus Bonndorf. Foto: Stefan Pichler
Philipp Käppeler, Landwirt aus Bonndorf. Foto: Stefan Pichler
Oswald Tröndle, Landwirt aus Oberweschnegg. Foto: Stefan Pichler
Oswald Tröndle, Landwirt aus Oberweschnegg. Foto: Stefan Pichler

Info

Mit Veranstaltungen in Denzlingen, Radolfzell, Appenweier, Schönwald, Bad Bellingen, Bräunlingen, Tuttlingen und Höchenschwand informierte das Regierungspräsidium Freiburg die betroffenen Land- und Forstwirte über die Auswirkungen und Inhalte der FFH-Verordnung in Baden-Württemberg. Die Europäische Kommission hat die FFH-Gebiete 2007 festgelegt. Der Bund hat mit dem sogenannten Verschlechterungsverbot einen rechtlichen Grundschutz auf den FFH-Gebieten etabliert, um zu verhindern, dass die Lebensraumtypen und Arthabitate zerstört oder verschlechtert werden. Mit dem sogenannten Vertragsnaturschutz, also den freiwilligen Verträgen zwischen Land und Bewirtschaftern, bestehen Anreize, die Lebensräume zu erhalten. Weiterführende Informationen zum FFH-Verfahren sind im Internet (www.ffh-bw.de) oder auf der Homepage des Regierungspräsidiums (www.rp-freiburg.de) zu erhalten.