Er soll seine Lebensgefährtin brutal geschlagen und getreten haben, zu Boden geworfen, gedroht, sie in der Badewanne zu ertränken, ihre Tochter anschaffen zu schicken, und anschließend soll er sie vergewaltigt haben. Die Anschuldigungen gegen den Angeklagten sind zahlreich und heftig. Vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen verhandelt das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Stefanie Hauser aktuell diesen Fall.
Geschädigte bleibt der Verhandlung fern
Am ersten Verhandlungstag zeigen sich die tragischen Auswirkungen einer augenscheinlich toxischen Beziehung. Doch die genauen Umstände bleiben ebenso rätselhaft wie das unentschuldigte Ausbleiben der Hauptzeugin.
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Das zeigt bereits sein Eintritt in den Gerichtsaal mit Hand- und Fußfesseln und in Begleitung zweier Justizvollzugsbeamter. Aktuell befindet er sich in Haft wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – und das nicht zum ersten Mal.
Für Unverständnis sorgte das Ausbleiben des mutmaßlichen Opfers als Hauptzeugin. Auch eine Vorführung durch die Polizei scheiterte. Sie war nicht zuhause anzutreffen – wobei es sich bei ihrem Zuhause immer noch um das Elternhaus des Angeklagten handelt, wo sie noch gemeldet ist. Dort soll auch die mutmaßliche Tat stattgefunden haben.
Auch die beste Freundin der Geschädigten, die ebenfalls als Zeugin geladen war, wusste nicht über deren Verbleib Bescheid. Sie betonte, dass sie schon länger keinen Kontakt mehr gehabt habe. Doch sie habe am Vortag der Verhandlung eine Nachricht von ihr bekommen, dass der Prozess angeblich abgesagt sei und sie nicht zu kommen brauche.
Zeugin berichtet von Lügenkonstrukt
In der Vernehmung vor Gericht erzählte die Zeugin von einem Lügenkonstrukt, das die Geschädigte im Laufe der Beziehung zu dem Angeklagten aufgebaut hatte, von seiner Kontrollsucht und ihren gescheiterten Trennungsversuchen. Obwohl auch sie von der Geschädigten angelogen worden sei, zweifele sie an den Tatvorwürfen nicht: „Das glaub ich immer noch.“
Nach der mutmaßlichen Tat, die sich im Januar 2022 ereignet haben soll, hatte auch die Zeugin die zahlreichen Hämatome der Geschädigten gesehen, die später von Polizei und Uniklinik dokumentiert worden waren.
Polizeibeamter gibt Einschätzung ab
Auch ein geladener Polizeibeamter bestätigte ihre Einschätzung. Er hatte die Geschädigte zwei Tage nach dem Vorfall verhört, als diese ins Revier kam, um Anzeige zu erstatten. „Ich hätte nicht die Maßnahmen ergriffen, wenn ich nicht den Eindruck gehabt hätte, dass sie absolut verzweifelt ist“, so der Beamte: „Sie sagte, ihre Beziehung ist gewaltgeprägt durch ihren Mann.“
Folglich gab er den Fall an einen Kriminalhauptkommissar weiter, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Dieser hatte bei den Ermittlungen große Schwierigkeiten, die Geschädigte zu kontaktieren, zumal sie überraschenderweise ihre Anzeige wieder zurückzog.
Ein Urteil soll es am zweiten Verhandlungstag geben.