Er nahm schwerste Verletzungen von Autofahrern in Kauf und richtete einen Schaden von rund 6000 Euro an, aber er ist noch nicht geschnappt. Die Polizei in Konstanz sucht knapp zwei Wochen nach dem Vorfall weiter nach dem Mietrollerwerfer von der Schänzlebrücke.

Der Täter mit den blonden Locken soll zwischen 17 und 19 Jahre alt sein und ein helles Oberteil getragen haben. Und er war in der Nacht zum 3. Oktober offenbar nicht ganz bei Trost, als er nicht einen, nicht zwei, sondern gleich sechs E-Scooter aus zwölf Meter Höhe von der Brücke hinunter auf die Reichenaustraße/B33 warf. Die Straße zählt zumindest tagsüber und bis in den späten Abend hinein zu den vielbefahrensten Konstanzer Verkehrsrouten.

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Die Roller, die Totalschaden erlitten, gehören laut Polizeisprecherin Katrin Rosenthal den Firmen Zeus und Superpedestrian (jeweils drei). Während das zweite Unternehmen eine Anfrage zwei Tage lang unbeantwortet ließ, reagierte das erste sofort. Der entstandene Schaden liege bei 2500 bis 3000 Euro, hieß es von Zeus Scooters.

Nach Angaben von Sprecher Nico Reitemeier stellt das Unternehmen, dessen Konstanzer Flotte aus 200 Elektrorollern besteht, Strafanzeige. Glücklicherweise seien solche Fälle aber „äußerst selten“. „In Konstanz handelt es sich erst um den zweiten Fall, bei dem ein Totalverlust zu verzeichnen ist. Im Durchschnitt liegt die Vandalismusrate bei ein bis zwei Prozent pro Jahr.“ Zwar sei Zeus entsprechend versichert, trotzdem gehe man rechtlich gegen den Täter vor.

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Von Amts wegen tun das auch Polizei und Staatsanwaltschaft, denn es handelt sich nicht um einen Dummerjungenstreich, sondern eine Straftat. Die Ermittler stufen sie als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ein. Dafür sieht Paragraph 315b des Strafgesetzbuches eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. In besonders folgenschweren Fällen sind es sogar bis zu zehn Jahre Haft.

Wenn einer der Roller ein unter der Brücke hervorkommendes Fahrzeug getroffen hätte, wären tödliche Folgen möglich gewesen. Die Polizei war durch den Hinweis eines Verkehrsteilnehmers auf den Werfer aufmerksam geworden. Mehrere Streifen nahmen sofort die Suche nach ihm auf. Die Fahndung verlief allerdings erfolglos; der Verdächtige entkam den Angaben zufolge vermutlich in Richtung Paradies.

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Die Schänzlebrücke ist laut Mandy Krüger von der Stadtverwaltung Konstanz eine Sperrzone für geparkte E-Scooter. Das heißt: Nutzer können an der Brücke und in Entfernung von bis zu 200 Metern zum Seerheinufer die Roller nicht abstellen und sich beim Anbieter ausloggen – übrigens ebenso wenig wie in der Altstadt und am Friedhof. Die kostenpflichtige Mietzeit würde nach dem Parken dort also weiterlaufen.

„Allerdings kann man auch dadurch nicht verhindern, dass die Roller zwecks eines rechtswidrigen Vorgehens hingetragen werden“, sagte Krüger. Das heißt: Der oder vielleicht doch die Täter müssen die sechs Scooter erst einmal auf die Brücke gebracht haben, was einige Zeit in Anspruch genommen haben dürfte.

Die Superpedestrian-Scooter sind gut an ihrer neongelben Farbe zu erkennen. Drei solche Roller – so wie hier auf dem Bild – ...
Die Superpedestrian-Scooter sind gut an ihrer neongelben Farbe zu erkennen. Drei solche Roller – so wie hier auf dem Bild – ließ der Täter von der Schänzlebrücke fallen. Dazu drei Roller von Zeus. | Bild: Timm Lechler | SK-Archiv

Die Tat in der Nacht vor dem Einheitstag war nicht der erste derartige Fall in Konstanz. Am 2. August 2022 hatten drei Männer einen E-Scooter von einer Brücke auf die darunter verlaufenden Bahngleise am Haltepunkt Konstanz-Fürstenberg geworfen.

Eine Bahn-Mitarbeiterin zog den zerstörten Roller noch vor der Einfahrt des nächsten Zuges aus den Gleisen. Ende Mai 2023 ließ ein Mann nachts einen Superpedestrian-Roller von der Brücke in der Fischenzstraße auf die Europastraße/B33 fallen, glücklicherweise jedoch nicht direkt auf die Fahrbahn.