Peter Rosa

Der Frühling ist da! Mit ausgiebigem Sonnenschein und angenehm zweistelligen Plusgraden hat auch die Saison für Straßencafés begonnen. In der Waldshuter Innenstadt gibt es ganze 34 Möglichkeiten, sein heißes oder kaltes Getränk im Freien zu genießen oder zu speisen.

Rund 20 davon sind sogenannte Schank- und Speisewirtschaften und besitzen die Gaststättenerlaubnis. Alle anderen schenken keinen Alkohol aus und sind deshalb als Speisewirtschaften erlaubnisfrei. Die gesamte Palette reicht von Hotels mit ihren Restaurants, über klassische Gaststätten, Bars und Bäcker- sowie Konditorei-Cafés, bis hin zu Eisdielen mit Sitzgelegenheit.

Ordnungsamt regelt Außenbestuhlung

Bei allen Lokalitäten mit einer Außenbestuhlung gelten bestimmte Regeln. So dürfen die Sitzgelegenheiten ausschließlich in den durch das Ordnungsamt vorher festgelegten Flächen platziert werden. Die Größe der jeweiligen Fläche kann dabei variieren.

Wichtig ist dabei, dass stets ein Rettungsweg von mindestens 3,50 Metern frei bleibt, damit die Feuerwehr auch mit ihren breitesten Fahrzeugen problemlos jeden Punkt der Innenstadt erreichen kann. Dieser Rettungsweg schlängelt sich in der Kaiserstraße an den Außenbereichen vorbei mehrmals über Holzpaneele über den Seltenbach hinweg.

Schneller Abbau für den Notfall

An mehreren Stellen muss zudem innerhalb von kurzer Zeit die Bestuhlung entfernt und eine Drehleiter-Aufstellfläche von mindestens sieben Mal zwölf Metern geschaffen werden können. Dass alles seine Ordnung hat, bestätigt Jürgen Wiener vom Ordnungsamt Waldshut: "Wir kontrollieren regelmäßig. Überwiegend hält man sich an die Vorgaben."

Damit ihre Gäste in den doch noch kühlen Abend- und Nachtstunden nicht frieren, setzen Gastronomen zum Teil auf Heizpilze. In Waldshut sind pro Gastronomiebetrieb zwei dieser Wärme-Erzeuger erlaubt. Da sie allerdings oft mit Gas betrieben werden und nicht sonderlich umweltfreundlich sind, verwenden viele Gastronomen alternativ elektrische Wärmestrahler.

Außenbewirtung muss um 23 Uhr enden

Apropos Nachtstunden: Die Außenbewirtung muss – per städtischer Satzung – spätestens um Mitternacht nach innen verlagert werden. Anderenorts beginnt die sogenannte Sperrzeit bereits um 23 oder gar 22 Uhr. Anders im Inneren: Dort gilt laut Gaststättengesetz eine einheitliche Sperrzeit ab 3 Uhr unter der Woche und ab 5 Uhr in den Nächten zu Samstag und Sonntag. Lediglich in der Silvesternacht zum 1. Januar ist die allgemeine Sperrzeit aufgehoben.

 

Das Freibad Waldshut eröffnet am 4. Mai zur Sommersaison.
Das Freibad Waldshut eröffnet am 4. Mai zur Sommersaison. | Bild: Peter Rosa

Wohin im Frühling in der Stadt?

  • Minigolf am Rhein (Schmittenau, beim Freibad). Öffnungszeiten: 15. März bis 14. Mai: 12 bis 20 Uhr, 16. Mai bis 15. September: 10 bis 22 Uhr, 16. September bis 15. Oktober: 12 bis 20 Uhr.
  • Wildgehege Waldshut mit verschiedenen einheimischen Tierarten und einem Grillplatz. Öffnungszeiten: Sommer: 8 bis 20 Uhr. Winter: 9 bis 18 Uhr.
  • Freibad Waldshut (Schmittenau, beim Minigolfplatz). Eröffnung am 4. Mai zur Sommersaison. Öffnungszeiten: 10 bis 20 Uhr, bei schlechter Witterung bis 14 Uhr.