Mit dem drohenden Abriss seiner Hütte im Haseler Wald fing für Heinz Freiner aus Gersbach das Ungemach mit dem Bauamt im Landratsamt an. Doch die Geschichte geht weiter. Jetzt muss sich der 77-Jährige wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung einer Sachbearbeiterin im Landratsamt (Bauamt) vor Gericht verantworten. Außerdem kam es bei ihm zu einer Hausdurchsuchung.
- Zur Vorgeschichte: Seit mehr als 80 Jahren besitzt Heinz Freiners Familie eine Hütte im Haseler Wald. Seine Eltern, die eine Landwirtschaft betrieben, haben das Grundstück einst gekauft und darauf eine Hütte gebaut. Diese Hütte hat Heinz Freiner geerbt und sie an seine Bedürfnisse angepasst. Unter anderem hat er sich in der Hütte eine Sitz- und Liegemöglichkeit geschaffen, um sich gelegentlich nach getaner Arbeit aus gesundheitlichen Gründen hinlegen zu können.
Ein Förster aus Gersbach habe ihn angezeigt, seither sei seine Hütte ein Fall für die Behörden, erzählte er Ende letzten Jahres. Eigentlich hätte sie Bestandsschutz, doch wegen Umbauten an der Hütte erlischt dieser Bestandsschutz. Das Landratsamt hatte ihm angeboten, dass er um den Abriss herumkomme, wenn die Um- und Erweiterungsmaßnahmen wieder entfernt werden. Heinz Freiner aber sieht das nicht ein. Er macht zudem geltend, dass sich der Forst selbst Hütten baue, die wohnlich eingerichtet und mit Toiletten ausgestattet seien.
Für seinen Fall interessierte sich sogar das Fernsehen und es ging eine Petition in Sachen Waldhütte an den Petitionsausschuss des Landtags. Entschieden ist dort aber noch nichts.
- Vorwurf der Bedrohung: Anfang des Jahres nun ging es weiter. Heinz Freiner wurde vom Landratsamt angezeigt, weil er eine Sachbearbeiterin beleidigt und bedroht haben soll. „Am 4.1. habe der Betroffene für den Fall des angedrohten Abrisses seiner Waldhütte der zuständigen Sachbearbeiterin beim Landratsamt angedroht, dass er sie überfahren würde oder ihr einen Ziegel auf den Kopf schlagen würde“, heißt es in einem Schreiben des Amtsgerichts Schopfheim.
„Es stimmt in der Tat, dass das Landratsamt Strafanzeige gegen Herrn Freiner am 8. Januar 2018 gestellt hat. Herr Freiner hatte im Landratsamt angerufen und mit einer Kollegin telefoniert, die der zuständigen Sachbearbeiterin eine Beleidigung und vor allem auch konkrete Drohungen ausrichten sollte. Solche Bedrohungen für Leib und Leben gegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nimmt das Landratsamt selbstverständlich ernst und hat Herrn Freiner daraufhin angezeigt.
Ein entsprechender Vermerk der Kollegin zu dem Telefonat liegt vor“, erklärte Torben Pahl, Pressesprecher im Landratsamt Lörrach auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft sei jetzt damit befasst. „Ich war am Tag des vermeintlichen Telefonats gar nicht zu Hause“, sagt hingegen Heinz Freiner. Er habe in diesem Jahr bisher mit keiner Behörde und keinem Amt telefoniert oder persönlichen Kontakt gehabt, sagt er. Dies habe er auch schriftlich ans Amtsgericht Schopfheim geleitet. Anfangs habe es sogar geheißen, er habe die Landrätin bedroht und beleidigt, so Freiner. Doch sie habe er noch gar nie gesehen oder gar persönlich gesprochen. Danach habe es geheißen, dass er die Sachbearbeiterin nachweislich bedroht haben solle.
„Doch wie geht das, wenn ich gar nicht mit der Behörde in Kontakt stand?“, fragt sich der 77-Jährige. Außerdem könne man ja die Verbindungsnachweise vom Telefonanbieter einsehen. Darin gebe es keine Hinweise auf ein Telefonat mit einer Behörde jeglicher Art, sagte Freiner. „Ich betrachte das als Retourkutsche wegen meines hartnäckigen Einsatzes für meine Hütte“, vermutet der Beschuldigte.
- Hausdurchsuchung: Doch es ging noch weiter. Ende April kam es zur Hausdurchsuchung bei Heinz Freiner. Beschlagnahmt wurden zwei Gewehre – für die er einen Waffenschein hat und die er vom Vater geerbt habe. „Munition für die Waffen besitze ich nicht“, sagte Freiner.
Die Hausdurchsuchung sei erfolgt, nachdem die Polizei vor Ort nach Gesprächen mit Heinz Freiner eine konkrete Gefährdung der Öffentlichkeit bejaht habe, teilt Torben Pahl mit. Entsprechend habe die Waffenbehörde beim Landratsamt Lörrach eine Beschlagnahme der Waffen beim Amtsgericht Schopfheim beantragt. Das Amtsgericht habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach Prüfung der Angelegenheit gesehen und die Durchsuchung angeordnet. „Die Person des Betroffenen ist dem Polizeirevier Schopfheim bekannt und gilt als aufbrausend, jähzornig und bei wütender Gemütslage unberechenbar“, heißt es in dem Schreiben des Schopfheimer Amtsgerichts.
Heinz Freiner schüttelt den Kopf: Er sei noch nie im Leben wegen einer körperlichen Auseinandersetzung aufgefallen.