Laufenburg – Auf dem ehemaligen „Swissgrid“-Gelände ragen die Bauprofile zum Himmel. Dort soll schon bald ein europaweit einzigartiges Rechenzentrum für künstliche Intelligenz entstehen – dies in Kombination mit einem der größten und modernsten Batteriespeicher der Schweiz. Der Laufenburger Stadtrat, das ist die Verwaltungsspitze im Rathaus, ist vom Vorhaben der Flex Base Holding begeistert. Allem voran rechnet er mit einer enormen Wertschöpfung durch Steuereinnahmen und zahlreichen Arbeitsplätzen.

Doch bis die Bagger auffahren, sind noch einige Hürden zu nehmen. Eine solche ist das Baugesuchsverfahren für das Technologiezentrum. Bis zum 24.¦Juni lag das Baugesuch öffentlich auf. „Zwei Einwendungen sind dagegen eingegangen“, sagt der Laufenburger Stadtschreiber Marco Waser. Angaben dazu, was die Einwendungen beinhalten, macht Waser nicht.

Rund zehn Meter höher

Er verweist auf das laufende Verfahren. Beim Baugesuch handelt es sich um einen Vorentscheid mit Ausnahmebewilligung. Eine solche Ausnahmebewilligung ist nötig, weil das geplante 168¦Meter lange und rund 79¦Meter breite Gebäude mit einer Höhe von rund 30¦Metern ein Maximum überschreitet. „Die erlaubte Höhe beträgt in der Industriezone 20¦Meter, weshalb aktuell die Rechtmäßigkeit einer Ausnahmebewilligung geprüft wird“, so Waser.

Waser verweist hierzu auf die Bau- und Nutzungsordnung (BNO), in der es zur Industriezone I heißt: „Ausnahmen von Höhenbeschränkungen sind für betrieblich unentbehrliche Bauteile möglich, sofern dadurch keine öffentlichen und nachbarlichen Interessen verletzt werden.“ Wie weit diese Ausnahmen gehen, definiert die BNO nicht. Die Möglichkeiten bieten zwar Spielraum. Klar ist aber auch, dass diese begrenzt sind. „Ein Gebäude mit einer Höhe von 100 Metern dürfte sicher nicht gebaut werden“, macht Waser deutlich.

Nicht nur Stadtrat und Bauverwaltung prüfen derzeit, ob die Rechtmäßigkeit einer Ausnahmebewilligung vorliegt. „Wir greifen auch auf Expertenmeinungen von externen Planern zurück. Zudem sind auch beim Kanton Anfragen am Laufen“, so Waser, der damit rechnet, bis Mitte oder Ende Juli weitere Angaben zum Verfahrensstand geben zu können.

Mit der Bauherrschaft finde ein wöchentlicher Kommunikationsabtausch statt. „Wir arbeiten mit ihr eng zusammen. Vonseiten der Gemeinde besteht ja grundsätzlich immer ein Interesse daran, dass ein Bauherr sein Vorhaben verwirklichen kann“, so Waser. Auch wenn gegen das Baugesuch keine Einwendungen eingegangen seien, würde der Stadtrat die Rechtmäßigkeit für eine Ausnahmebewilligung aufgrund der Gebäudehöhe genauso prüfen.

Unabhängig davon, wer die Bauherrschaft ist, sei der Stadtrat dem Legalitätsprinzip verpflichtet. „Wir dürfen nichts bewilligen, was nicht zulässig ist. Das wäre Willkür“, so Waser. Zudem muss noch ein weiteres Baugesuch mit der Detailplanung für das Technologiezentrum aufgelegt werden. Daher seien nun Form- und Verfahrensfehler zu vermeiden, um durch diese keine Angriffsfläche für das zweite, spätere Baugesuchsverfahren zu bieten, so Waser.

Der Autor ist Redakteur bei der Partnerzeitung „Aargauer Zeitung“. Dort ist der Beitrag auch zuerst erschienen.