Wenn alles gut läuft, kann der Satzungsbeschluss des Bebaungsplanes „Mehrzweckhalle Geißlingen“ noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. In jüngster Sitzung wurde der Offenlagebeschluss des Planes auf den Weg geschickt, nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenvoranhörung und deren Stellungsnahmen behandelt wurden.
Fast vier Jahre sind seit dem Beschluss zum Neubau einer Halle in Geißlingen ins Land gezogen, der mehrheitliche Entscheid für den Neubau fiel im Mai 2017. In dem damals amtierenden Gremium wurde ein Neubau beziehungsweise eine Sanierung der alten Halle, mitten im Dorf gelegen, durchaus kontrovers diskutiert, vor allem im Hinblick auf die Gemeindefinanzen. Dies auch mit Blick auf die anstehenden großen Investitionen betreffend Sanierung und Erweiterung der weiterführenden Klettgauer Schule sowie den Breitbandausbau. Halb Geißlingen marschierte damals im Ratssaal auf, als es um die Abstimmung Pro oder Contra Neubau Gemeindehalle ging. Die Geißlinger machten mit ihrem Aufmarsch mehr als deutlich, dass sie klar für eine neue Halle votieren.
Sodann wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, aus dem die Architektengemeinschaft d´Aloisio und Sautter als Sieger hervorgingen. Ihr Planentwurf einer Mehrzweckhalle mit ungewöhnlichen polygonalen Grundriss, mit großem Walmdach und großen Glasflächen überzeugte die Jury. Auch die Lage nördlich des Sportplatzes am Ortsrand Geißlingens auf dem 4500 Quadratmeter großen Grundstück mit der Anbindung an die K 6566 scheint mehr als günstig.
Einzig die Kosten waren eine bittere Kröte, immerhin 5,66 Millionen Euro netto sind veranschlagt, mit Fördermitteln in Höhe von einer Million Euro wird gerechnet. Dafür bekommen die Geißlinger eine Mehrzweckhalle, in der Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen möglich sind, mit modernster Technik und Ausstattung – wenn man so will – den Rolls-Royce unter den Klettgauer Gemeindehallen.
Schalltechnische Untersuchung
Der vermutlich interessanteste Punkt in der jüngsten Ratsitzung waren die Rahmenbedingungen für den Lärmschutz. Dazu regte die Gewerbeaufsicht des Landratsamtes an, die Stellplätze nördlich der Halle anzuordnen. Dies ist jedoch aufgrund des Grundstückzuschnittes nicht möglich, sie können nur westlich der Halle platziert werden. Zudem kam eine schalltechnische Untersuchung zu dem Schluss, dass „keine Überschreitung der Immissionswerte für die Nachbarschaft zu erwarten sind, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden.“
Maximal 18 Großveranstaltungen
Diese legen fest, dass maximal 18 Großveranstaltungen mit großem Besucheraufkommen (500 Personen) im Jahr stattfinden dürfen, um die nächtliche Ruhe der Nachbarschaft nicht zu sehr zu strapazieren. Bei regelmäßiger Nutzung, wie beispielsweise Versammlungen der hiesigen Vereine et cetera, dürfen die Stellplätze entlang des Sportplatzes nachts nicht benutzt werden, auch darf kein Kühlwag
en nachts verwendet werden.
Mit dem verabschiedeten Beschluss zur Offenlage ist die letzte gesetzlich notwendige Voraussetzung für den Satzungsbeschluss gegeben. Danach können die Ausschreibungen für die Arbeiten starten. Wenn diese unter Dach und Fach sind, kann der Bau losgehen, für den die Architekten eine Bauzeit von 14 Monaten veranschlagen.