Klettgaus Bürgermeister Volker Jungmann bezieht im Interview Stellung zum Rücktritt des Feuerwehr-Kassierers Ozan Topcuogullaris wegen der aus seiner Sicht zu niedrigen Entschädigungen für Feuerwehrleute in der Gemeinde.

Herr Jungmann, wer regelt im Landkreis eigentlich die Entschädigungen für Feuerwehrleute?

Jede Gemeinde für sich, weshalb es zu unterschiedlichen Summen zwischen monatlichen Minimalbeträgen und annehmbaren Jahresvergütungen von einigen Tausenden Euro kommt. Daraus resultierte der Versuch in den Bürgermeisterversammlungen, eine auf alle Gemeinden übertragbare Vorgehensweise zu vereinbaren. Bis Oktober 2015 kam es jedoch nicht dazu. Nach und nach oder aber auch nicht änderten Gemeinden ihre Entschädigungssatzungen.

Und warum beschloss der Gemeinderat Klettgau eine geringere Entschädigung für die Feuerwehr als die Empfehlung des Kreisfeuerwehrverbandes vorsieht?

Es war ein Gesamtpaket zu entwickeln. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Festanstellung eines Gerätewartes seitens der Gemeinde, nahezu ein Alleinstellungsmerkmal im gesamten Landkreis. Trotzdem wurden weitere Funktionsträger, wie zum Beispiel Atemschutzwarte und weiteres Funktionspersonal bei den Vergütungssätzen berücksichtigt. Diese Vergütungssätze orientieren sich an denen der vergleichbaren Gemeinden.

Fehlte es aus Ihrer Sicht an der Kommunikation mit der Feuerwehr nach Verabschiedung der Entschädigungssatzung?

Es bestand seinerzeit seitens der Feuerwehr kein Wunsch, an einer Sitzung mit mir teilzunehmen oder ein Gespräch zu vereinbaren. Ein Klärungstermin seitens der Feuerwehr nach meiner Absprache mit dem Kommandanten wurde als nicht erforderlich angesehen. Unter Berücksichtigung des Gesamtpaketes wurden die Entschädigungssätze akzeptiert.

Warum gerade die Streichung für Kassierer, Schriftführer und Feuerwehrboten?

Die Entschädigung für Kassierer und auch Schriftführer ist meiner Kenntnis nach, auch in Absprache mit dem Kommandanten, nirgendwo gegeben.

Wird das Thema Entschädigung im Gemeinderat noch einmal diskutiert werden?

Die Entschädigungssätze sind jederzeit wieder verhandelbar und bei Bedarf auch anzupassen. Das ist der Feuerwehr auch bekannt.