Lottstetten – Der Gemeinderat lehnte in seiner jüngsten Sitzung mit einer knappen Mehrheit die von der Verwaltung vorgeschlagene Katzenschutzverordnung ab.

Im Jahr 2023 wurden vermehrt verwilderte Katzen bei der Verwaltung angezeigt. Anfragen auf Übernahme der Kastrationskosten und die Unterbringung in Tierheimen wurden mit betroffenen Tierschutzvertretern besprochen. Man ist sich einig, dass eine Katzenpopulation durch frühzeitige Kastration eingedämmt und damit wesentliches Tierleid vermieden werden kann. „Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden langfristig die Katzenpopulation kontrollieren und somit vorbeugenden Tierschutz leisten. Die mit der Verordnung verpflichtende Kastration dämmt die Anzahl von Jungtieren ein und verringert damit das beschriebene Katzenelend“, begründete Bürgermeister Morasch den Vorschlag.

Zentraler Inhalt einer Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen unkontrolliert Auslauf gewährt wird. Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze freien unkontrollierten Auslauf gewähren, müssen nach dieser Verordnung ihre Katze bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastrieren lassen und hierfür die Kosten tragen. Ein weiteres Problem frei laufender Katzen ist die Bastardisierung, das heißt, die Vermischung mit Wildkatzen. Diese in der Region heimischen Tiere werden durch diese Vermischung in ihrem Bestand gefährdet.

Trotz der vorgebrachten Argumente sah die Mehrheit des Gemeinderates keinen Handlungsbedarf.