Das Baden im Naturschutzgebiet Schlüchtsee bei Grafenhausen werde auch weiterhin erlaubt sein, und der Biber stelle für die Badegäste eigentlich praktisch keine Gefahr dar. Diese beiden Aussagen der Experten Friederike Tribukait (Gebietsleiterin im Regierungspräsidium Freiburg), Tobias Kock (Artenschutzbeauftragter im Regierungspräsidium) und der Biberbeauftragten Bettina Sättele war die wichtige Quintessenz für die Besucher der Informationsveranstaltung.
Nachdem im vergangenen Herbst und über den Winter Biberaktivitäten auch im Schlüchtsee festgestellt worden waren, waren die Wellen der Emotionen in der Bevölkerung hochgeschlagen. Neben Befürchtungen über mögliche Schäden am Damm, machten sich zahlreiche Bürger Sorgen um die Bademöglichkeit im Schlüchtsee.
Doch wie stellt sich die aktuelle Situation am Schlüchtsee dar? Der Vermutung, dass in dem Gebiet immer mehr Biber seien, gar eine Überpopulation bestehe, widersprach Biberexpertin Bettina Sättele. Der europäische Biber lebe streng territorial. Eine Biberfamilie mit den Elterntieren und den Jungen aus maximal zwei Jahrgängen beanspruche dabei ein Revier, das sich durchaus drei Kilometer entlang eines Gewässers erstrecken kann. Die Jungtiere werden ebenso wie fremde Biber vehement aus einem Revier vertrieben.
Auf der Suche nach neuen Lebensräumen legen die Biber 25 bis zu 100 Kilometer zurück. „Eine große Zahl an Bibern fällt bei dieser Suche den heftigen Revierkämpfen oder auch dem Straßenverkehr zum Opfer“, erläuterte Bettina Sättele. Die Biber im Schlüchtsee gehören ziemlich sicher zu der Familie, die unterhalb des Schlüchtseehofes am Promenadenweg ihre Burg hat. Die Aktivitäten der Biber im Schlüchtsee scheinen hauptsächlich im Winter gewesen zu sein. Aktuell seien keine Bauaktivitäten dort zu beobachten. Der Bereich unterhalb des Schlüchtseehofes soll künftig unter anderem durch Stecken von Weiden und Erhalt eines guten Nahrungsangebotes für die Biber attraktiv gestaltet werden. So soll verhindert werden, dass die Biber mit ihrem Hauptwohnsitz eventuell doch zum Schlüchtsee ziehen.
Was nun eine Gefährdung der Badegäste durch Biber angehe, so sei diese fast auszuschließen. „Es ist ein Wildtier, aber bei einer zufälligen Begegnung des dämmerungs- und nachtaktiven Bibers mit einem Schwimmer, wird der Biber im offenen Gewässer die Flucht ergreifen“, stellte Artenschutzexperte Tobias Kock heraus. Zwischenfälle mit Bibern seien in der Regel Abwehrverhalten im Bereich der Burg zuzuschreiben. Hier solle man etwa zehn Meter Abstand halten, so der Experte. Hunde, die im Schlüchtsee nicht schwimmen dürfen, würden vom Biber im Bereich seiner Burg natürlich als Feind wahrgenommen und deswegen abgewehrt, erläuterten Sättele und Kock.

Und die abgefressenen Teichrosen? „Der Bestand wird sich ziemlich sicher wieder erholen“, meinte Friederike Tribukait. Die Teichrosen waren in den vergangenen Jahren sehr stark gewuchert, was im Badebereich auch schon bemängelt worden war. So wird das aktuelle Zurückstutzen des Bestandes durch den Biber nicht negativ gesehen. „Das ist Natur und wird sich regulieren“, meinte Tribukait. „Ich hoffe, die berechtigten Ängste und Befürchtungen der Bürger konnten einigermaßen beseitigt werden“, meinte Bürgermeister Christian Behringer am Ende der Informationsveranstaltung. Angesprochene rechtliche Fragen sollen geklärt werden.
Der Schutzstatus
Der Schlüchtsee ist unter der Gebietsnummer 3032 seit Oktober 1940 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der europäische Biber (Castor fiber) ist europaweit eine streng geschützte Art. Somit ist also eine Forderung, den Biber zu entfernen, wie sie aus dem Publikum kam, nicht zulässig. „Der Schlüchtseebiber darf im NSG Schlüchtsee leben“, lautete die klare Ansage der Experten des Regierungspräsidiums.