Die Stadt bekommt ab 2018 ein Nachlassgericht, das neben dem Raum Bad Säckingen auch für Schönau und Schopfheim zuständig sein wird. Dies bestätigte Direktorin Margarete Basler gegenüber unserer Zeitung. Das neue Gericht werde in den geplanten Anbau ziehen. Baubeginn hierfür ist in den nächsten Augustwochen.
Die Umstrukturierung geschieht im Rahmen der Notariatsreform des Landes Baden-Württemberg. Hier arbeiten bislang, historisch bedingt und deutschlandweit einmalig, sowohl Notare im Landesdienst, Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung als auch Anwaltsnotare. Demnach wird nach langer Zeit wieder in Bad Säckingen etwas zentralisiert, auch wenn sich das Nachlassgericht nur an den Zuständigkeiten des Amtsgerichts orientiert.
Die Reform wurde durch ein Bundesgesetz vom 15. Juli 2009 und durch ein Landesgesetz vom 29. Juli 2010 angestoßen. Demnach sollen bis zum 1. Januar 2018 alle staatlichen Notariate aufgelöst werden. "Das ist für uns ein großes Projekt", so Basler. Denn die Zuständigkeiten der staatlichen Notariate gehen auf die Amtsgerichte in Form sogenannter Nachlassgerichte über. Erarbeitet wurde diese Reform vom Justizministerium, gemeinsam mit notariellen und gerichtlichen Stellen sowie den Gemeinden, die bisher Sitz eines staatlichen Notariats waren.
Die Zahl der Amtssitze wird laut Justizministerium auf 139 reduziert. In größeren Städten und Gemeinden sollen zwei oder mehr Notarstellen konzentriert werden, soweit sich dies mit der Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen im ländlichen Raum vereinbaren lässt. Notare haben dann die Möglichkeit, Geschäftsräume an einer Stelle gemeinsam zu nutzen.
Mit dem Standortkonzept ist keine Festschreibung der Notarstellen in Baden-Württemberg verbunden. Das Justizministerium wird nach eigenen Angaben auch künftig prüfen, inwieweit Anpassungen erforderlich sind.
Die Notariatsreform habe laut Ministerium keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Notarkosten. Unterschriftsbeglaubigungen könnten weiterhin durch Ratschreiber bei Grundbucheinsichtsstellen der Städte und Gemeinden erfolgen.
Das Nachlassgericht
Die Zuständigkeit von Nachlassgerichten hängt vom letzten Wohnort des Betroffenen ab. Es erteilt Erbscheine, regelt die Erbausschlagung, verwahrt und eröffnet Testamente, bestellt Nachlasspfleger und ernennt und entlässt einen Testamentvollstrecker. Das Nachlassgericht in Bad Säckingen soll seine Arbeit am dem 1. Januar 2018 aufnehmen. Es werde auch für Schönau und Schopfheim zuständig sein.