Jetzt könnte es ganz schnell gehen. Das Absaugen des Klosterweihers soll nach Beschluss des Gemeinderats vom Mittwoch schon am Montag, 5. Dezember, beginnen. Das wird eine ganze Zeit dauern und vor allem drei wesentliche Einschränkungen bringen – nicht nur für die Badegäste im Sommer.

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Sie sind nötig, weil das oberste Ziel war, den Badebetrieb aufrecht zu erhalten. Viele Anstrengungen wurden dafür bereits im vergangenen Sommer unternommen

Erste Einschränkung: Nur der halbe Weiher

Im Klosterweiher wird im Sommer für Badegäste nur knapp die Hälfte des Gewässers zur Verfügung stehen. Der hintere, der von der Liegewiese und dem Seehaus entfernte Teil, wird abgesperrt. Der Grund dafür ist, dass bis zum Sommer der vordere Teil des Weihers abgesaugt werden soll, während der Badesaison und danach dann der hintere Teil.

Proben zur Ermittlung der Schlammenge und zur Belastung werden im März dieses Jahres aus dem Klosterweiher entnommen. Im Bild Klaus ...
Proben zur Ermittlung der Schlammenge und zur Belastung werden im März dieses Jahres aus dem Klosterweiher entnommen. Im Bild Klaus Neef, Umwelttechniker vom Büro HPC. Am Ruder ist der stellvertretende Bauhof-Leiter Jürgen Hermann. | Bild: Ganter, Patrick

Das sichert die Badesaison, denn die gesamte Maßnahme würde zu lange dauern. „Wir werden auf jeden Fall das ganze Jahr benötigen“, sagte Stadtbaumeister Alexander Tröndle in der Sitzung. Deshalb soll es auch so schnell wie möglich losgehen – abhängig natürlich von der Witterung. Denn bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts sind die Arbeiten nicht möglich.

Die beiden Gewässer-Abschnitte sind während der Saison dann durch eine Schwimmleine, die üblicherweise auch für die Eingrenzung von Schwimmbahnen genutzt werden, getrennt.

Zweite Einschränkung: Die Skater müssen verzichten

Damit der Weiher ausgesaugt werden kann, muss in der Nähe unter anderem eine sogenannte Siebbandpresse aufgestellt werden. Und die soll nach dem Plan der Stadtverwaltung auf dem Rondell stehen – das ganze Jahr. Bürgermeister Michael Rieger ahnte wohl, dass diese Entscheidung nicht bei allen gut ankommen wird.

„Da müssen wir auch versuchen, drüber zu stehen“, sagte er in der Sitzung. Anders sei die Maßnahme nicht denkbar, es gehe um die Zukunft des Weihers. Deshalb warb er um Verständnis für diese Einschränkung. „Da müssen wir jetzt durch“, so Rieger. Auch Oliver Freischlader (SPD) unterstütze diese Argumentation. Das müsse man ein Jahr lang ertragen, dass für die genannte Presse und die Lagerfläche Platz nötig ist.

Hans Peter Rieckmann bat darum, die Info bezüglich der Sperrung möglichst breit zu streuen, da das Rondell Besucher aus dem gesamten Landkreis anziehe.

Dritte Einschränkungen: Kein Bolzplatz

Letztlich wird auch der Bolzplatz in der Nähe, der zuletzt abgetragen wurde, das gesamte Jahr nicht nutzbar sein. Denn dort wird der Schlamm, der aus dem Klosterweiher kommt, gelagert. Der Mutterboden wurde hierfür entfernt und soll später wieder aufgebracht werden.

Der Mutterboden des Bolzplatzes am Klosterweihers ist abgetragen, hier wird der Schlamm gelagert.
Der Mutterboden des Bolzplatzes am Klosterweihers ist abgetragen, hier wird der Schlamm gelagert. | Bild: Ganter, Patrick

Der Schlamm aus dem Weihers muss entsorgt werden. Wie und wo das passieren wird, ist noch unklar.

Georg Wentz, FDP-Gemeinderat und Landwirt, regte an, diesen auf landwirtschaftlichen Flächen auszubringen und fragte, ob das auch dieses Mal eine Option sei. Denn das sei bereits im Jahr 2000 so gemacht worden, damals wurde das Absetzbecken des Weihers ausgebaggert. Auch auf seinen Flächen wurde damals Material aufgebracht und „das wächst wie der Teufel“.

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Michael Rieger bestätigte, dass das auch dieses Mal denkbar sein könnte. Es sei aber schlicht noch nicht entschieden, weil das auch davon abhänge, wie belastet das Material ist. Und das könne erst beprobt werden, wenn der Schlamm ausgesaugt ist.

Es darf dann aber keine Verschlechterung des Bodens geben, wie Alexander Tröndle erklärte. Das heißt: Ist das Material belastet, darf es nur auf Flächen aufgebracht werden, die genauso belastet sind. Sein Beispiel: Enthält das Material Arsen, dann darf es nur dorthin, wo schon Arsen im Boden nachgewiesen ist.