Genau 357 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich voraussichtlich am Sonntag, 9. Juni, für einen der 54 regulären Sitze im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises.

Das sind insgesamt 22 Personen weniger als bei der letzten Kreistagswahl 2019. Dies teilte das Landratsamt am Dienstag, 2. April, mit.

Zuvor hatte die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahl 2024 am Donnerstag, 28. März, um 18 Uhr geendet.

Die Listen werden nun dem Kreiswahlausschuss vorgelegt. Der Ausschuss prüft und entscheidet darüber, ob die Wahlvorschläge und Bewerbungen zugelassen werden.

Etablierte Parteien wieder dabei

Die sechs im Kreistag vertretenen Parteien beziehungsweise Wählervereinigungen haben demnach Wahlvorschläge eingereicht. Diese sind: CDU, Freie Wähler, Bündnis90/Grüne, SPD, FDP und AfD.

Während die früher schon einmal vertretene Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) 2024 nicht mehr kandidiert, hat die Gemeinschaft Unabhängiger Bürger (GUB) für den Wahlkreis V Donaueschingen erstmals seit 1999 wieder ihren Hut in den Ring geworfen.

Für die Wahl 2024 haben die Wahlvorschlagsträger insgesamt 35 Wahlvorschläge eingereicht, das sind vier weniger als 2019.

Paralleles Antreten in mehreren Wahlkreisen möglich

Die 357 Bewerbungen verteilen sich auf die insgesamt sechs Wahlkreise im Wahlgebiet Schwarzwald-Baar-Kreis, aus denen sich der Kreistag bildet.

Die Kandidaten können dabei nur in dem Wahlkreis antreten, in dem sie auch ihren Wohnsitz haben. Eine vor Jahren geltende Regelung, nach der Kandidaten auch noch in einem weiteren Wahlkreis parallel antreten konnten, ist inzwischen entfallen.

2019 hatten sich 379 Personen in damals noch sieben Wahlkreisen für ein Mandat beworben.

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Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten es in den Kreistag schaffen, wird sich laut Landratsamt erst im Laufe des Auszählungsverfahrens ergeben.

„2019 gab es zusätzlich zu den 54 Sitzen noch vier weitere Mehr- beziehungsweise Ausgleichssitze zu besetzen, um das Kräfteverhältnis der Parteien und Wählervereinigungen entsprechend dem Stimmergebnis aus den Wahlkreisen und dem Wahlgebiet zu wahren“, so die Kreisverwaltung.