Waldshut – Wolfram Lorenz ist jetzt offiziell zum neuen Präsidenten des Landgerichts in Waldshut ernannt worden. In Stuttgart überreichte ihm Landesjustizminister Guido Wolf die Ernennungsurkunde. Wolfram Lorenz folgt auf Wolfgang Eißer, der Ende November des vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten war. Dies schreibt das Landgericht Waldshut in einer Pressemitteilung.
Der neue Präsident ist 61 Jahre alt, verheirateter Vater und wohnt in Bernau im Schwarzwald. In Pforzheim geboren und aufgewachsen, studierte Wolfram Lorenz in Heidelberg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Jahr 1980 absolvierte er die Referendarzeit beim Landgericht Karlsruhe, die er 1983 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. Sodann trat er in den Höheren Justizdienst des Landes ein und war in den folgenden Jahren bis zum Jahr 2002 beim Amtsgericht Karlsruhe, bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim, beim Landgericht Karlsruhe, beim Notariat Bruchsal und beim Amtsgericht Pforzheim als Richter, Staatsanwalt und Notarvertreter tätig.
Im Laufe dieser rund 20 Jahre verbrachte Wolfram Lorenz die längste Zeit, nämlich sieben Jahre, bei der mit ihm als einzigem Richter besetzten Zweigstelle des Amtsgerichts Pforzheim in Neuenbürg. Nach kurzer amtsrichterlicher Tätigkeit im hiesigen Landgerichtsbezirk (Schopfheim und Waldshut-Tiengen) wurde Lorenz im Jahr 2004 an das Oberlandesgericht Karlsruhe, Zivilsenate in Freiburg, abgeordnet. Im unmittelbaren Anschluss daran wurde er im Folgejahr zum Richter am Oberlandesgericht ernannt und planmäßiges Mitglied eines der Freiburger Familiensenate.
Im Jahr 2007 wechselte er als Vorsitzender Richter ans Landgericht Freiburg und übernahm dort den Vorsitz einer Kammer für Handelssachen. Schon ein Jahr später wurde er zum Direktor des Amtsgerichts Lörrach befördert, einem der großen badischen Amtsgerichte.
Beim Landgericht Waldshut-Tiengen wird Präsident Wolfram Lorenz den Vorsitz der Kammer für Handelssachen und der Zweiten Zivilkammer übernehmen. Sie ist unter anderem für Streitigkeiten wegen der Haftung von Ärzten und Anwälten zuständig.