Heftige Ausschläge im VS-OB-Wahlkampf: Kandidat Jürgen Roth (55) soll im Jahr 2010 eine Summe von 5000 Euro im Zusammenhang mit einem Hausumbau in Tuningen erhalten haben. Dieses Gerücht macht derzeit massiv in politischen Kreisen die Runde. Roth, seit 15 Jahren Bürgermeister von Tuningen, weist solche Vorhaltungen entrüstet zurück. „Ich habe kein Geld und keine 5000 Euro angenommen“, sagt er gegenüber dem SÜDKURIER. Und: „Das ist eine infame Unterstellung, um mir zu schaden.“
Im Landratsamt ordnet Joachim Gwinner die Vorgänge auf Anfrage des SÜDKURIER markant anders ein, als es in den Vorhaltungen heißt. „Das ist unter der Gürtellinie. Hier wird versucht, dem OB-Kandidaten Roth am Zeug zu flicken.“ Besonders pikant: Das Grundstück, auf das sich die Angaben beziehen, spielt auch in einer Mafia-Affäre eine Rolle. Der Eigentümer, ein italienischer Staatsbürger aus Palermo, sitzt seit 8. Juni 2017 in Untersuchungshaft. Die Anklage gegen ihn ist zugelassen, die Hauptverhandlung wird gegen ihn und andere Ende des Monats eröffnet.
Immobilie unter Beoachtung
Kolportiert wird in politischen Kreisen, dass Roth angeblich 5000 Euro von dem italienischen Hauseigentümer in Tuningen dafür bekommen haben soll, dass er möglicherweise amtliche Auflagen außer Kraft gesetzt habe. Wie sehr die Angelegenheit die Runde macht, verdeutlicht Gwinner: Sogar die politische Konkurrenz von Roth habe schon im Landratsamt angefragt. Joachim Gwinner, Erster Landesbeamter und damit zweiter Mann in der übergeordneten Behörde, sagt, „genau anders herum“ habe sich das Ganze abgespielt. Bürgermeister Roth habe im Jahr 2010 „vielfach im Landratsamt vorgesprochen“ (Gwinner), die Behörde solle sich gegen ungewöhnliche Entwicklungen bei der Bewohnerschaft in dem Tuninger Gebäude stemmen. Das sei, so Gwinner, klares Ansinnen des Rathauschefs gewesen.
Laut dem Behördenleiter vom Landratsamt sei es im Sommer 2010 zunächst darum gegangen, das Tuninger Zweifamilienhaus in ein Fünffamilienhaus umzudeklarieren. Dem Antrag auf Nutzungsänderung habe die Behörde auch zugestimmt. Dann allerdings sei festgestellt worden, dass mittlerweile auch noch ein Keller bewohnt sei, sogar eine Küche sei dort eingebaut gewesen. Dies habe man gezielt untersagt und einen Abbau der Kochgelegenheit angeordnet. Bei einer späteren Kontrolle sei die Küche auch ausgebaut gewesen, schildert Gwinner weiter.
Dann aber hätte Bürgermeister Roth eine dauernde und drastische Überbelegung der Adresse festgestellt und beim Landratsamt mehrfach moniert. Die Behörde sei wiederum gegen diese Zustände zu Felde gezogen. Roth habe im Landratsamt mit dauernden Vorstößen in dieser Sache, so Gwinner zum SÜDKURIER wörtlich, „fast schon genervt, andauernd war er deshalb bei uns“. Es sei also, so Gwinner weiter, „völlig abwegig, dass Roth sich in irgendeiner Form auf die Seite des Bauherrn geschlagen“ haben könnte. Tuningens Bürgermeister sei nach dem Eindruck von Gwinner vielmehr „massiv gegen diesen Eigentümer vorgegangen“, so der Landratsamts-Vize jetzt gegenüber dem SÜDKURIER wörtlich.
Gwinner reichte am Freitag weitere Details zu Abgrabungen an dem Tuninger Haus nach. Er präzisierte, dass es am 2. September 2010 gegenüber dem Bauherrn zunächst „zu einem Baustopp und zur Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 1000 Euro durch das Landratsamt“ gekommen sei. Der Kreisbaumeister sei, so Gwinner weiter, „am 3. November 2010 zu einer Kontrolle vor Ort gewesen“. Er habe dann eine Umplanung angeregt, dabei soll es auch um einen Verlauf einer Außentreppe sowie um die Platzierung von Steinquadern gegangen sein. „Am 24. November 2010 wurde der Baustopp dann auf Grund der wunschgemäß geänderten Pläne seitens des Landratsamtes aufgehoben“, führte Gwinner am Freitag weiter aus, nicht ohne zu betonen, dass die Aufhebung des Baustopps „sehr gegen den Willen von Bürgermeister Roth erfolgt“ sei, der laut Gwinner „einen kompletten Rückbau der Anlage gewünscht“ hätte.
Behörde ergänzt eigene Angaben
Dass gegen den Eigentümer der Immobilie im Juni 2017 ein Haftbefehl wegen illegaler Rauschgiftgeschäfte und anderer Anschuldigungen im Zuge einer Razzia vollstreckt werden könnte, ahnte sieben Jahre zuvor noch niemand. Geht es nach Gwinner, war der einzige, der seinerzeit bereits gegen die Zustände in dem Haus aktiv war, Tuningens Rathaus-Chef Jürgen Roth.
Bei den Vorhaltungen gegenüber dem CDU-Kandidaten geht es aber weniger um den Kellerausbau des Tuninger Hauses als vielmehr um eine andere Bauaktivität außerhalb des Gebäudes. Die Außenanlage sei massiv aufgegraben worden, um dem Kellergeschoss mehr Licht zuführen zu können. Das abgegrabene Gelände sei in etwa drei Metern Distanz zur Hauswand mit Steinquadern abgestützt worden. Kenner der Vorgänge wundern sich: Nach dem Baustopp sei ein Rückbau aber nicht erfolgt. Die Steine des Anstoßes sind heute noch da.
Der SÜDKURIER erhielt Mitte dieser Woche von zwei Bürgern detaillierte Hinweise in mehreren Gesprächen. Die Redaktion hat hier Informantenschutz gewährt. Die Angaben der beiden Informanten decken sich mit den Schilderungen des Landratsamtes hinsichtlich der zeitlichen Abläufe.
Roths Reaktionen
OB-Kandidat Jürgen Roth reagierte am Freitagnachmittag schriftlich auf Fragen des SÜDKURIER durch Verbreiten einer Pressemitteilung. Darin heißt es im Kern: „Mir wurde von verschiedenen Seiten zugetragen, dass ein mir nicht namentlich bekannter Informant behauptet, ich … hätte mich mit einem Betrag von 5000 Euro dafür bezahlen lassen, dass ich mich für eine Aufhebung der vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis am 2. September 2010 angeordneten sofortigen Einstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück … einsetze. Die vorstehenden Anschuldigungen sind unzutreffend. Ich habe nie Kontakte zur Mafia gepflegt und mich weder von der Mafia noch von Herrn … im Zusammenhang mit der Aufhebung der Entscheidung des Landratsamts zur sofortigen Einstellung der Bauarbeiten oder in einem sonstigen Zusammenhang bezahlen lassen.“
- Roth zur Frage von Geldannahme: „Ich habe vom Bauherrn keine 5000 Euro erhalten und habe von ihm auch kein Geld in einem Kuvert angenommen.“
- Annahme sonstiger Vergünstigungen? „Ich kann mich nicht erinnern, von diesem Herrn andere Vergünstigungen angenommen zu haben. Die Vorgänge datieren aus dem Jahr 2010. Vorsorglich habe ich dies daher prüfen lassen. Die Überprüfung hat ergeben, dass im Rathaus weder Geschenke noch Spenden des Herrn vermerkt sind.“
- Zur Aufhebung des Baustopps: „Der Baustopp wurde vom zuständigen Landratsamt/Baurechtsamt verfügt, da der Verdacht bestand, dass eine unzulässige Abgrabung des Herrn ... zu seiner Einliegerwohnung vorliegen könnte. Das Landratsamt/Baurechtsamt hat den Sachverhalt überprüft und daraufhin im September 2010 die sofortige Einstellung der Bauarbeiten angeordnet. Diese Anordnung wurde vom zuständigen Landratsamt/Baurechtsamt dann am 24. November 2010 wieder aufgehoben. Der Aufhebung vorausgegangen war ein Widerspruch der Rechtsanwälte des Bauherrn gegen die Baueinstellung und eine Ortsbesichtigung am 3. November 2010, an der meines Wissens nach, ein Vertreter des Baurechtsamts und der Rechtsanwalt (des Bauherrn/d. Red.) teilgenommen haben. Die Rechtsanwälte (des Bauherrn/ d. Red) haben daraufhin eine Planung für den Zugang im Untergeschoss vorgelegt und die Aufhebung der Baueinstellung zur Durchführung der hierfür erforderlichen Bauarbeiten beantragt. Mit den vorgelegten Plänen war das Landratsamt einverstanden und hat daraufhin die Einstellung der Bauarbeiten aufgehoben.“
- Zur Unzufriedenheit Roths mit der Aufhebung des Baustopps: „Es ist richtig, dass ich mich gegen die Aufhebung des Baustopps durch das Landratsamt gewehrt habe und dass mir ein Rückbau der Außenanlagen zum Urzustand lieber gewesen wäre.“
- Kontakte Roths zum Bauherrn: „Ich habe nie private Kontakte zu diesem Herrn gepflegt. Nach meiner Erinnerung war ich einmal privat in seinem Restaurant. Ansonsten gab es nur Kontakte im dienstlichen Zusammenhang, etwa die Trauung eines Verwandten bei mir.“