Der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg beschreitet den Rechtsweg und hat bei der Staatsanwaltschaft Konstanz eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die organisierten Gegner der geplanten elf Windkraftanlagen auf dem Ettenberg und im Längewald glauben, einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz auf der Spur zu sein.

Bei einer Informationsveranstaltung der Windkraftgegner war die Riedöschinger Halle komplett besetzt.
Bei einer Informationsveranstaltung der Windkraftgegner war die Riedöschinger Halle komplett besetzt. | Bild: Niederberger, Holger

Hintergrund der Anzeige sind Flugbeobachtungen, die Mitglieder des Vereins Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg im Juni dieses Jahres im Bereich des Längehauses und über dem Fürstenberg gemacht haben. Beim Längehaus soll ein Hubschrauber am 6. Juni, ab 8.30 Uhr, mehrmals ins Wassertal und auch über die Länge geflogen sein, teilweise „ganz in Bodennähe“, wie die beiden Hondingerinnen Angelika Sitte und Lucia Bausch in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand in ihrer Anzeige an die Justizbehörde formuliert haben. Der Hubschrauber sei so tief geflogen, dass eine Katze das Weite gesucht und sich versteckt habe. Der Lärm sei extrem und ohrenbetäubend gewesen und ein Beobachter habe die ganze Situation als beängstigend und beunruhigend empfunden. Die Hubschrauberflüge hätten bis rund 13 Uhr angehalten. Gegen 14 Uhr sei der Hubschrauber nochmals zu hören, aber nicht mehr zu sehen gewesen.

Mitglieder des Vereins Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg setzen sich für den Erhalt ihrer Heimat ein. Vorne nebeneinander ...
Mitglieder des Vereins Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg setzen sich für den Erhalt ihrer Heimat ein. Vorne nebeneinander kniend sind Angelika Sitte und Lucia Bausch zu sehen, die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin.

Wenige Tage darauf, am 11. Juni, seien dann zwei Helikopter von Fürstenberg aus beobachtet worden. Einer davon soll in 80 bis 100 Meter Höhe in Richtung Donaueschingen geflogen sein. Und am 14. Juni sei erneut ein kleiner Helikopter aufgefallen, der kurz aber sehr nieder über fürstlichem Wald flog und dann in Richtung Länge verschwand.

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Die Hubschrauberflüge sind für die Anti-Windpark-Aktivisten verfolgungswürdig, weil sie gegen Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verstießen. Laut diesem ist es nämlich verboten, besonders geschützte und bestimmte andere Tierarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. Mit den Worten von Luzia Bausch: „Wir haben Angst, dass der Rotmilan und andere Tiere vergrämt werden.“

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Eine erhebliche Störung liegt laut Gesetz dann vor, „wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. Länge und Ettenberg sind ein schützenswertes Brutgebiet (sogenanntes Dichtezentrum) des Rotmilan. Der Rotmilan führt laut Auskunft der deutschen Stiftung Umwelthilfe zusammen mit dem weitaus häufigeren Mäusebussard die Liste der an Windenergieanlagen getöteten Vögel an.

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Neben der Strafanzeige gegen Unbekannt hat die Windkraft-Opposition auch ein Auskunftsersuchen an die Staatsanwaltschaft gerichtet. Sie will wissen, wie die Piloten heißen, die an den genannten Tagen das Gebiet des Windparks unter ihre Rotorblätter genommen haben und in wessen Auftrag diese unterwegs gewesen sind. Daneben wollen sie in Erfahrung bringen, weshalb die Flüge überhaupt unternommen worden sind.

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Die Staatsanwaltschaft Konstanz bestätigt auf Anfrage, dass die Strafanzeige eingegangen ist. Laut Pressestaatsanwalt Andreas Mathy ist der Vorgang auch schon bearbeitet worden. Und zwar mit dem Ergebnis, dass es sich bei den Hubschrauberflügen wenn überhaupt um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat handelt. Das werde dem Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg auch noch schriftlich mitgeteilt. Damit sei auch das Landratsamt und nicht die Staatsanwaltschaft Konstanz in dieser Angelegenheit Ansprechpartner der Windkraftgegner.