Es krachte im Konstanzer Stadtteil Paradies, weil ein E-Scooter-Fahrer, der mit viel zu viel Promille unterwegs war, sich nicht an Verkehrsregeln gehalten hat. Das geht aus einer Pressemitteilung der Konstanzer Polizei hervor. Demnach sei der 33-Jährige am Freitagabend, 7. Juni, auf einem Elektroroller auf der Europastraße in Richtung Kreuzung Grenzbachstraße gefahren.

Gegen 21.50 Uhr sei der Mann über die Kreuzung gefahren – obwohl die Ampel rot war. Eine 60-jährige Opel-Fahrerin, die zeitgleich die Kreuzung auf der Grenzbachstraße befuhr, konnte wohl nicht mehr rechtzeitig bremsen und ihr Auto stieß mit dem E-Scooter zusammen. Durch diesen Aufprall sei der 33-Jährige von seinem Gefährt gestürzt und habe sich dadurch leicht verletzt.

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Polizisten stellen zwei Promille bei dem Mann fest

Laut Polizeiangaben blieb die Fahrerin des Opels unverletzt. Nach der Kollision wurden Beamte des Polizeireviers Konstanz zur Unfallaufnahme verständigt. Doch dabei bemerkten die Kräfte vor Ort, dass der gestürzte Rollerfahrer wohl zuvor Alkohol getrunken hatte. „Ein Test vor Ort ergab einen Wert von über zwei Promille, weshalb eine Blutentnahme im Klinikum durchgeführt wurde“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.

Beim Elektroroller, dessen Lenkstange gebrochen sei, hätten die Ermittlungen außerdem ergeben, dass kein Versicherungsschutz bestand. Beim Opel sei ein Sachschaden von rund 3500 Euro entstanden. Weitere Ermittlungen dauern an, so die Polizei.

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Was blüht alkoholisierten E-Scooter-Fahrern?

Immer wieder weist die Polizei darauf hin, dass in Bezug auf Alkoholkonsum für Fahrten mit dem E-Scooter dieselben Regeln und Grenzwerte wie beim Autofahren gelten. Das heißt, wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel 500 Euro Geldbuße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg nach sich zieht.

Bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Und wenn der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Zudem gilt absolutes Alkoholverbot, also die Null-Promille-Grenze für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit.

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