Polizeibeamte ansprechen, um sie nach Drogen zu fragen? Hört sich nicht nach einem sonderlich erfolgversprechenden Plan an. Noch fragwürdiger wird die Aktion, wenn man selbst zwei offene Haftbefehle gegen sich ausstehen hat. Trotzdem ist ein 45-jähriger Mann genau so vorgegangen.

Der italienische Staatsbürger habe am Sonntagabend, 9. Juni, Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Bahnhof Konstanz angesprochen, ob sie wissen, wo er denn hier Kokain kaufen könne, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.

Dabei schreckte ihn scheinbar auch nicht die Uniform der Polizisten ab, denn diese seien durch ihre Berufskleidung klar zu erkennen – also nicht zivil auf Streife – gewesen, wie eine Sprecherin der Bundespolizei auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt. Wenig überraschend wurde der Mann daraufhin kontrolliert.

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Dabei seien zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zum Vorschein gekommen, berichtet die Polizei. Das Amtsgericht Wiesbaden hatte ihn 2017 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit zweifacher Beleidigung und 2020 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit verurteilt.

Die Strafe in Höhe von 2980 Euro sei noch offen gewesen – nach einem Gang zum Geldautomaten habe der Mann die Strafe aber noch vor Ort begleichen und seine Reise fortsetzen können, so die Sprecherin der Polizei.