Die Polizei hat in der Nacht auf Dienstag, 26. Juli, in Konstanz einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Ihn erwarten nun dieselben Konsequenzen wie einen Autofahrer, der unter Alkoholeinfluss erwischt wurde.

Mann fährt Schlangenlinien

Wie das Polizeipräsidium Konstanz mitteilte, fiel Beamten gegen 3 Uhr auf der Wollmatinger Straße der Schlangenlinien fahrende junge Mann auf dem E-Scooter auf. Bei der Überprüfung des 21-Jährigen ergab ein Alkoholtest einen Wert von mehr 1,6 Promille. Er musste daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Zudem behielten die Polizisten den Führerschein des Mannes ein. Ihm steht jetzt eine Strafanzeige wegen der Trunkenheitsfahrt ins Haus.

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Für Elektroroller-Fahrer gelten laut dem Autoclub ADAC dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine Auffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Straftat liegt ab 1,1 Promille vor

„Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist“, informiert der ADAC auf seiner Homepage. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen könne aber auch schon ab 0,3 Promille von einer Straftat die Rede sein.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

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